Skip to main content

Das VFP-Versorgungswerk – die ideale Therapie für Ihre Altersvorsorge

2011-03-VFP1

VFP-Präsident Dr. Werner Weishaupt und Robert Zellerer, Landesdirektor Continentale Versicherung, im Interview

Redaktion Freie Psychotherapie (FP): Herr Dr. Weishaupt, der Verband engagiert sich aktuell in Sachen Altersvorsorge der Mitglieder, warum?

Dr. Werner Weishaupt Dr. Werner Weishaupt (WW): In unserer über 20-jährigen Verbandsarbeit haben wir uns vieler drängender Fragestellungen unseres Berufsstandes angenommen. Dazu gehören immer auch Themen der Vorsorge und Versicherung. Wenn wir jetzt auf die so wesentliche Aufgabe der finanziellen Alterssicherung erneut eingehen, ist das im besten Sinne eine ganzheitliche Betrachtung des Berufslebens.

FP: Für welche unserer Mitglieder ist das Thema denn eine wesentliche Aufgabe?

WW: Die Frage des Auskommens oder Einkommens für die Zeit nach dem Berufsleben ist wohl für jedes Mitglied bedeutend. Die öffentlich geführten Diskussionen um die Zukunft der gesetzlichen Rente mit sinkenden Leistungen und die Notwendigkeit für mehr Eigenverantwortung, haben uns längst alle erreicht. Doch auch unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung stellt sich die Frage: mehr vorsorgen oder länger arbeiten?

FP: Wobei die meisten Mitglieder ja freiberuflich Tätige sind, mit eigener Praxis, also ohnehin nicht gesetzlich rentenversichert.

WW: Ja und nein. Oft ist es so, dass die heutige Tätigkeit nicht die erste Station im Berufsleben ist. Andere Ausbildungen und Tätigkeiten in rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen sind vorausgegangen. Doch selbst wenn aus früheren Tätigkeiten gesetzliche Rentenansprüche bestehen, werden sich diese meist nur geringfügig bemerkbar machen. Die Klärung der eigenen Altersvorsorge ist also existenziell. Gerade auch für Frauen, die eher ihr Berufsleben zugunsten der Elternzeit unterbrechen und auch häufiger nur in Teilzeit tätig sind als ihre männlichen Kollegen.

FP: Herr Zellerer, können Sie erläutern, wie ein Mitglied denn seinen gesetzlichen Rentenanspruch ermitteln kann?

Robert Zellerer Robert Zellerer (RZ): Jeder, der das 27. Lebensjahr vollendet hat, erhält von der Deutschen Rentenversicherung jährlich eine Renteninformation. Vorausgesetzt, sein Rentenkonto weist mindestens fünf Jahre an Beitragszeiten aus. Das ist die Grundvoraussetzung, um überhaupt einen Anspruch zu haben. Auf dieser Information findet sich unter dem Punkt „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“ die Angabe zur bislang erreichten aktuellen Rentenanwartschaft. Das ist der anhand der eingezahlten Beiträge ermittelte Anspruch für die monatliche abschlagsfreie Brutto-Altersrente.

FP: Abschlagsfrei? Herr Zellerer, was ist damit gemeint?

RZ: Wer vor dem regulären Rentenbeginn, also vor Erreichen des 65. Lebensjahres in Rente geht, künftig vor Erreichen des 67. Lebensjahres, muss Abzüge in Kauf nehmen. Für die nach 1963 Geborenen bedeutet das im Extremfall bis zu 14,4 % weniger Rente. So will man die Berufstätigen länger als bisher im Arbeits- und damit Beitragszahlungsprozess halten. Denn wer heutzutage in Altersrente geht, ist im Durchschnitt nicht mal 61 Jahre alt und hat gute Aussichten auf weitere 20 Lebensjahre. Tendenz steigend.

FP: Da bleibt von „wenig Rente“ vermutlich noch weniger übrig?

RZ: Ja, zumal ja auch als Rentner noch Krankenversicherungsbeiträge und grundsätzlich auch Einkommensteuer anfallen, die die Rente schmälern. Zudem steigt der zu besteuernde Rentenanteil mit jedem Jahr an. Er liegt heute bei 62 % und erreicht im Jahr 2040 die Höchstgrenze von 100%. Dann unterliegt die volle Rente der Einkommensteuer. Der bei Rentenbeginn einmal festgestellte steuerfreie Anteil bleibt grundsätzlich lebenslang bestehen. Kommt es später zu Rentenerhöhungen, wächst auch der zu besteuernde Betrag.

FP: Das verschlechtert doch aber die Einkommenssituation im Alter.

RZ: Betrachtet man nur die Besteuerungsseite, wäre das zutreffend. Jedoch wurde auch auf der Beitragsseite etwas getan. Und zwar mit einer starken steuerlichen Förderung von Altersvorsorgeaufwendungen. Förderfähig sind neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu Versorgungswerken auch die Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeprodukten, wie der privaten Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt. Diese ist, im Gegensatz zur Riester- Rente, auch Selbstständigen und Freiberuflern, zugänglich.

WW: Und genau hier setzen wir an. Denn an diesem Punkt können wir als Verband dazu beitragen, dass sich unseren Mitgliedern, gerade auch den freiberuflich Wirkenden, ein gehbarer Weg zur eigenen Altersvorsorge eröffnet.

FP: Wie sieht dieser Weg denn aus, Herr Dr. Weishaupt?

WW: Im Vorfeld haben wir uns mit unserem erfahrenen Partner in Sachen Absicherung, Herrn Zellerer von der Continentale Lebensversicherung, zusammengesetzt. In gemeinsamen Gesprächen haben wir eine Basis für die Unterstützung unserer Mitglieder entwickelt – das VFP-Versorgungswerk. Dabei war uns sehr wichtig, dass wir uns nah an der Berufswirklichkeit bewegen. So sind die Einkünfte zu Beginn der Berufstätigkeit oft sehr gering. Und auch später unterliegen sie häufig hohen Schwankungen. Das könnte bei manchen auch die Ursache dafür sein, dass sie ihre eigene Altersvorsorge vernachlässigen.

RZ: Genau das ist auch meine Erfahrung. Viele Freiberufler und Selbstständige scheuen sich, auf Dauer angelegte höhere laufende Verpflichtungen einzugehen. Sie fürchten, sich mit den festen regelmäßigen Beiträgen finanziell zu stark einzuengen. Jüngere schieben das Thema oft in dem Bewusstsein auf, dass sie ja noch jede Menge Zeit bis zur Rente haben. Sie wollen lieber warten, bis sie höhere Einkünfte erzielen. Dabei bringen sie sich genau so um die Chance, aufgrund des langen Zeithorizonts mit durchweg kleineren Beträgen für ihr Alterseinkommen vorsorgen zu können.

FP: Wer also älter ist, muss in jedem Fall höhere laufende Beiträge zahlen?

RZ: Nicht zwangsläufig. Um ein geplantes Rentenziel zu erreichen, ist immer ein bestimmtes Beitragsaufkommen notwendig. Dieses zu erreichen, ist auch bei niedrigeren regelmäßigen Beiträgen mit Zuzahlungen möglich, wir nennen das Sonderzahlungen. Solche Sonderzahlungen können flexibel investiert werden. Dann, wenn der Vorsorgewillige über die finanziellen Mittel verfügt. Eine steuerliche Förderung hilft zusätzlich. Bei der Basis-Rente sind sowohl die laufenden Beiträge als auch die Sonderzahlungen gefördert und können sich steuermindernd auswirken.

WW: Das ist ein wesentlicher Punkt, der uns überzeugt hat. Denn so lässt sich mit moderaten laufenden Beträgen regelmäßig in die Altersvorsorge investieren. Und mit flexiblen Sonderzahlungen dafür sorgen, dass das insgesamt benötigte Beitragsaufkommen erreicht wird. Ein flexibles Konzept, welches das Mitglied nach eigenem Ermessen für sich nutzen kann.

FP: Was war Ihnen sonst noch wichtig, Herr Dr. Weishaupt?

WW: Zuverlässigkeit und Sicherheit. Und wir haben auch darüber gesprochen, ob sich die Altersvorsorge vor dem Zugriff Dritter schützen lässt.

RZ: Genau da ist die geförderte Basis-Rente besonders stark, sie bietet eine garantierte lebenslange monatliche Rente. Das Argument Sicherheit und Garantie hat uns dazu bewogen, dass wir uns für das klassische Rentenprodukt und nicht für eine fondsgebundene Variante entschieden haben. Für die Zulassung einer Basis-Rente ist unter anderem zwingende Voraussetzung, dass sie nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar ist und eben aus diesem Grund bietet sie auch Freiberuflern in gesetzlichem Umfang Pfändungsschutz. Gut zu wissen, auch wenn die Situation einer Pfändung hoffentlich nie eintritt.

FP: Herr Dr. Weishaupt, worin liegt denn der spezielle Vorteil für die VFP-Mitglieder?

WW: Wir konnten als Verband bei der Continentale Lebensversicherung einen speziellen Kollektivvertrag einrichten, der unseren Mitgliedern für die laufenden Beiträge Beitragsnachlässe bis zu 5,5 % beschert. Das ist ein spürbarer Vorteil, der durch die Mitgliedschaft im VFP ermöglicht wird. Hinzu kommt die steuermindernde Wirkung der Beiträge. Bereits heute können 72 % der Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Dieser Satz wächst in den kommenden Jahren. Ab 2025 sind die Beiträge komplett absetzbar. Unverheiratete können dann bis zu 20.000 Euro und steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepartner bis zu 40.000 Euro an Beiträgen als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen.

RZ: Nicht nur das. Indem wir uns auf die Kernleistungen konzentriert haben, ist ein leichter Zugang in die eigene Alterssicherung möglich. Mit einem Monatsbeitrag von wahlweise 10 oder 25 Euro ist die regelmäßige Belastung minimal. Wer sich mehr leisten kann oder will, kann auch mit 50 Euro Monatsbeitrag oder mehr einsteigen. Mit dem Recht auf Sonderzahlung kann die laufende Vorsorgeinvestition ergänzt werden. Diese Sonderzahlung ist zum Jahresende sinnvoll, wenn auch der finanzielle Erfolg des jeweiligen Geschäftsjahres absehbar ist. Besteht ein Engpass, kann die Sonderzahlung entfallen. Genauso kann aber auch bei wachsendem Einkommen und zunehmender Steuerlast die Sonderzahlung flexibel erhöht werden. Und das ist auch für die spätere Rente wachstumsfördernd.

FP: Das ist überschaubar, was beinhaltet denn die Basis-Rente?

RZ: Zugunsten des einfachen Einstiegs haben wir die pure Altersrente vorgesehen. Außerdem zwei Bausteine, die vereinfacht ausgedrückt, über eine Hinterbliebenenrente dafür sorgen, dass eingezahlte Beiträge nicht verloren gehen, falls die versicherte Person stirbt. Mit diesen Kernleistungen ist die Basis- Rente so gehalten, dass die Beantragung auf eine Seite passt und auch keine Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.

FP: Wie können die Mitglieder denn mehr erfahren?

RZ: Ganz einfach per E-Mail. Es sind nur wenige Angaben notwendig und schon kommt auf dem Postweg eine Mappe mit einem übersichtlichen kleinen Prospekt zur Basis-Rente, der auch Berechnungsbeispiele enthält. Dazu ein Heft mit Bedingungen, Steuerregelungen und weiteren wichtigen Infos. Außerdem lege ich der Mappe den konkreten Versorgungsvorschlag bei und natürlich den vorbereiteten 1-seitigen Antrag.

WW: Unter www.vfp-versorgungswerk.de finden interessierte Mitglieder alle Informationen. Dort kann auch per E-Mail mit nur wenigen Angaben die Info-Mappe mit einem Versorgungsvorschlag angefordert werden.

FP: Und damit steht dann die Altersvorsorge.

RZ: Nun, damit ist mit wenigen kleinen Schritten ein erster großer Schritt in Richtung Altersvorsorge getan. Also ein Einstieg in die Sicherung des Alterseinkommens. Das Konzept ist allerdings so angelegt, dass es über die Sonderzahlungen bedarfsgerecht mitwachsen kann. Wie, das hängt dann von der persönlichen Vorsorgesituation ab und Fragen wie: Was ist bereits an Altersvorsorge vorhanden? Ist mit sonstigen Einkünften zu rechnen? Welches Alterseinkommen soll insgesamt erzielt werden?

WW: Wir hoffen, dass wir mit diesen ausführlichen Informationen heute ein wenig Licht ins Dunkel bringen und mit der Kooperation mit der Continentale Lebensversicherung und Herrn Zellerer gute Anreize für den Einstieg in die Altersvorsorge geben können. Für Fragen rund um die Altersvorsorge und die Basis-Rente und natürlich auch für eine ausführlichere Betrachtung steht Herr Zellerer gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

FP: Vielen Dank für das Gespräch.