Rentenneurose
Bei der Renten- bzw. Unfallneurose handelt es sich um eine Begehrungsneurose, die sich in vielgestaltigen seelischen bzw. körperlichen Beschwerden (z.B. Depression, Gedächtnis- u. Antriebsstörungen, Schlaflosigkeit, Lähmungen u.a.m.) manifestieren kann. In der Regel ist es der Wunsch nach einer Entschädigung (Rente) im Sinne der unbewussten Aufrechterhaltung der Symptomatik durch Erwartung einer Rente (i.S. einer operanten Konditionierung). Bei mit sekundärem Krankheitsgewinn verbundenem Rentenbegehren sind psychotherapeutische Maßnahmen angezeigt.
Unter "Krankheitsgewinn" versteht man die Bezeichnung für die objektiven oder subjektiven Vorteile, die sich aus der unfreiwilligen Übernahme der Rolle des Kranken ergibt.
Formen:
- primärer Krankheitsgewinn:
Entlastung vom Konfliktdruck u. Bindung von Angst durch Symptombildungen unterschiedlichster Art. - sekundärer Krankheitsgewinn:
Zuwendung, Anteilnahme u. a. soziale Konsequenzen, durch die die Krankenrolle bzw. die Symptomatik stabilisiert werden.
Der Fall
Patient: 53 Jahre, männlich
Beruf: leitender Angestellter eines Pharmakonzerns
Agz: altersentsprechend, Nichtraucher, Nichttrinker. Psychisch schien der Patient sehr angespannt zu sein und neigte zur Weinerlichkeit
Symptomatik:
Spastische Lähmung des des rechten Beines, wobei sich das Kniegelenk auch passiv nicht bewegen liess. Ausserdem traten nach Patientenangaben häufig Schreibkrämpfe auf. (Der Schreibkrampf ist eine Bewegungsstörung im Sinne einer fokalen Dystonie mit aktionsinduzierter beschäftigungsspezifischer Innervationsstörung der Muskulatur und Verkrampfung einzelner Muskelgruppen;
Formen:
- dystoner Schreibkrampf vom Flexor- od. Extensortyp.
- dystoner Schreibtremor mit einer Frequenz von 5-7 Schlägen/s.)
Diagnose:
Eine abschliessende Diagnose liess sich nicht sofort stellen, da alle Diagnosemassnahmen (neurologische Untersuchung) negativ ausfielen, eine Neuropathie also ausgeschlossen werden konnte.
Vorbehandlung:
Eine Vorbehandlung bestand nicht.
Die Behandlung:
Aufgrund der Anamnese musste von einer psychosomatischen Störung ausgegangen werden, zumal der Patient angab, dass er sich im Beruf überlastet fühle und ihm vor 3 Monten (Krankheitsbeginn !) ein jüngerer Mitarbeiter als Chef vor die "Nase gesetzt wurde" (Patientenausdruck).
Der Patient wurde so auf eine Liege gelegt, dass beide Beine vom Gesäss aus, über den Liegenrand herausragten. Nach einer Liegezeit von wenigen Minuten, fing das linke Bein an zu zittern und knickte kurz darauf im Kniegelenk ab. Das Zittern des rechten Beines begann erst ca. 20 Minuten (!) später, knickte dann jedoch - unter Schmerzen - auch ab.
Der Beweis einer psychosomatischen Störung - hier einer Rentenneurose - war erbracht, da sich eine rein somatische spastische Lähmung nicht gelöst hätte, im Gegenteil, es wäre zu einer verstärkten Verkrampfung gekommen.
Der Patient stimmte einer Psychotherapie sowie einer Hypnosebehandlung zur Aufdeckung bzw. Bewusstmachung seiner Problematik zu.
Nach 5 täglich aufeinanderfolgenden 60 minütigen Sitzungen hatte der Patient seine psychischen Probleme erkannt und wechselte auch den Arbeitgeber.
Die Lähmungen und auch die Schreibkrämpfe traten in einem Beobachtungszeitraum von 3 Jahren nicht wieder auf.
Unterstützend zur Psych- bzw. Hypnosetherapie verordnete ich:
Zincum valerianicum D4 Dil. (das homöopatische Opium - nach Rademacher)
Acidum phosphorikum D4 Tabl.