Österreichs Glücksspielreform nimmt europäische Prüfphase auf
Am 4. August 2026 hat das Finanzministerium in Wien den Entwurf eines neuen Glücksspielgesetzes an die Europäische Kommission übermittelt. Seither läuft eine dreimonatige Stillhaltefrist, in der das Gesetz nicht beschlossen werden darf. Der parlamentarische Prozess könne währenddessen weiterlaufen, teilte das Finanzministerium am selben Tag mit.
Der Ministerialentwurf war am 29. Juni 2026 in Begutachtung gegangen, bis 15. Juli langten 109 Stellungnahmen ein. Die Regierungsvorlage 594 d.B. liegt seit 5. August im Nationalrat, vorgesehen für den Finanzausschuss, dem sie nach der Parlamentskorrespondenz vom 12. August noch nicht zugewiesen war. Bis zu einem Beschluss gilt das Glücksspielgesetz in seiner bisherigen Fassung weiter.
Die Vorlage regelt das Online-Glücksspiel neu und ändert daneben die Vorschriften für Spielbanken und Glücksspielautomaten. Bei den Automaten sinkt nach den Erläuterungen die Spielgeschwindigkeit auf zwei Sekunden pro Spiel und der Höchsteinsatz auf fünf Euro, nach 90 Minuten Spielzeit folgt eine Pause von 15 Minuten, in der Videos über Spielrisiken laufen. Die Zahl der Spielbankkonzessionen wird auf 13 festgelegt.
Österreichische Online Casinos im neuen Ordnungsrahmen
Online-Glücksspiel darf in Österreich derzeit nur auf Grundlage einer einzigen Konzession angeboten werden. An ihre Stelle soll ein Konzessionsverfahren treten, in dem sich jedes Unternehmen bewerben kann, das die Anforderungen der Vorlage erfüllt. Neue Online-Konzessionen können danach ab 1. Jänner 2027 erteilt werden und ab 1. Oktober 2027 gelten.
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Ein zentrales Sperrregister erweitert den Schutz
Eine Selbstsperre gilt heute bei dem Betreiber, bei dem sie beantragt wurde. Eine in der Spielbank ausgesprochene Sperre greift beim Online-Angebot nicht immer automatisch. Die Vorlage sieht deshalb erstmals ein zentrales, betreiber- und spielartenübergreifendes Sperrregister vor, in dem Betreibersperren und Selbstsperren zusammengeführt werden können. In den Erläuterungen heißt es, dass das System sowohl technologieoffen als auch manipulationssicher sein soll. in Betrieb Der Betriebsstart ist für den 1. Jänner 2027 angesetzt.
Zuständig für Sperren sind bislang je nach Spielart das Finanzministerium, die Länder oder die Betreiber selbst. Die Vorlage plant daneben eine eigene Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz, die den Spielerschutz wissenschaftlich begleiten und den Markt beobachten soll. In Deutschland steigen die Kassenzahlen zu psychischen Erkrankungen seit Jahren.
Junge Erwachsene erhalten niedrigere Einzahlungslimits
Die Vorlage führt gesetzliche Einzahlungslimits für Online-Glücksspiel und Automaten nach deutschem Vorbild ein, überwacht über ein anbieterübergreifendes Limitregister. Beträge nennt die Ministeriumsmeldung nicht. Die Verhandlungsführer von ÖVP, SPÖ und NEOS bezifferten sie am 29. Juni mit 250 Euro pro Woche für 18- bis 26-Jährige und 1.680 Euro pro Monat ab 26; ab 23 könne es bei ausreichender Bonität und engmaschigem Monitoring angehoben werden. Jede Erhöhung eines selbst gesetzten Limits soll 72 Stunden Wartezeit auslösen.
Zahlen zur Altersstufe liefert die Gesundheit Österreich GmbH, die Glücksspiel am 27. April 2026 erstmals systematisch in ihren Epidemiologiebericht aufgenommen hat. Etwa vier Prozent der Bevölkerung, rund 300.000 Personen, erfüllen demnach die Kriterien für zumindest eine milde Form pathologischen Glücksspielverhaltens, rund ein Prozent für eine schwere. Unter den Nutzern liegt der Anteil mit schwerer Ausprägung bei drei Prozent, bei Automatenspielern bei 14, bei Sportwettern bei 8 und bei Pokerspielern bei 20 Prozent. Klienten der Glücksspielhilfe Wien sind im Median mit rund 28.000 Euro verschuldet. Den Zusammenhang zwischen häufigem Spiel und psychischer Belastung bei jungen Menschen wollen die Autoren nicht kausal verstanden wissen.
Online-Angebote und Sportwetten gewännen gerade bei jungen Menschen an Bedeutung und seien mit erhöhten Risiken verbunden, sagte Martin Busch, Leiter des GÖG-Kompetenzzentrums Sucht, bei der Vorstellung. Beim Monitoring stehe man im Glücksspiel noch am Anfang, die Datenlage sei deutlich schlechter als bei anderen Suchtformen.
Die Glücksspielstörung ist in der ICD-11 unter 6C50 als eigenständige Diagnose geführt. Die Umstellung von der ICD-10 ist in Deutschland noch nicht abgeschlossen.
Illegale Angebote geraten stärker in den Fokus
Gegen Anbieter ohne Bewilligung sieht die Vorlage Netzsperren, Payment-Blocking und verdeckte Testspiele durch das Amt für Betrugsbekämpfung vor, dazu eine Blacklist mit Warnhinweisen für die Öffentlichkeit. Bewerber um eine Konzession müssen ihr bisheriges Angebot bis 31. Dezember 2026 einstellen, andernfalls greift eine Sperrfrist von 18 Monaten, ab 2030 von 24 Monaten. Offene Abgabenschulden müssen beglichen, rechtskräftige Urteile aus Spielerschutzklagen erfüllt sein. Ziel sei eine deutlich höhere Kanalisierung in den legalen Markt.
Für Beratungsstellen ist die Blacklist das Stück, das sich an Klienten weitergeben lässt; wer sie führt und wie oft sie aktualisiert wird, beschreibt die Kurzinformation des Parlaments nicht.
Der Zeitplan bis zur möglichen Entscheidung
Die Notifizierung 2026/0415/AT im EU-Informationssystem TRIS nennt den 5. November 2026 als Ende der Stillhaltefrist. Angemeldet wurden das Sperrverfügungsverfahren gegen Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft und das Payment-Blocking, beides unter der Richtlinie 2015/1535. Sperrregister, Netzsperren und Zahlungsblockaden sollen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
Danach entscheidet der Nationalrat. Änderungen an Register, Limits und der neuen Stelle sind bis dahin im Finanzausschuss möglich.
Text Antal Z.
VÖ 10.26 [12]
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