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Gründungskosten nicht vergessen!

Der selbstständige Heilpraktiker

Bereits vor dem Beginn der Heilpraktikerausbildung haben Sie sich sicher überlegt, ob Sie Ihren Beruf als Selbstständiger oder in einem Angestelltenverhältnis ausüben wollen.

28-01-grndungskosten1In beiden Fällen gilt: Die Kosten für eine Zweitausbildung, worunter eine Heilpraktikerausbildung normalerweise fällt, ist steuerlich ansetzbar. "Aufwendungen eines Steuerpflichtigen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für den Erwerb eines neuen Berufs sind vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn sie in einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit erwarteten späteren Einnahmen aus dem neuen Beruf stehen und die Ausbildung für den neuen Beruf der Überwindung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit dient." (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2002)

Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, sollten Sie die Idee Ihrer Selbstständigkeit gut durchdenken. Planen Sie Ihr Geschäft gründlich, damit Sie ein tragfähiges Konzept haben. Denn auch im freiberuflichen Bereich ist die Selbstständigkeit nicht ohne Risiko.

Haben Sie sich einmal entschieden, sollten Sie diesen Entschluss möglichst schnell gegenüber dem Finanzamt offiziell machen. Hierfür genügt als Freiberufler eine Mitteilung an das Finanzamt, mündlich oder schriftlich, dass Sie Ihre Tätigkeit beginnen. Sie bekommen daraufhin einen Fragebogen des Finanzamtes zugeschickt, den Sie gerne nach unserem Musterfragebogen auf unserer Homepage www.deronline- steuerberater.de – Webcode 1883 – ausfüllen können.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Betriebsausgaben geltend machen. Die frühzeitige Meldung der freiberuflichen Tätigkeit ist vor allem dann wichtig, wenn Sie im aktuellen Jahr weitere Einkünfte beziehen. Wenn diese Einkünfte über den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag hinausgehen und so zu Lohnsteuer- oder Einkommensteuerzahlungen führen, können Sie die Anlaufverluste aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit den anderen Einkünften entgegenrechnen.

Voraussetzung für den Ansatz von Betriebsausgaben ist immer, dass diese Ausgaben spätere Einnahmen fördern und nur untergeordnet privat mitveranlasst sind. Diese "Generalformel der Betriebsausgabe" muss immer berücksichtigt werden. Ob die Ausgabe aber auch (betriebswirtschaftlich) Sinn macht, darf das Finanzamt dagegen grundsätzlich nicht prüfen und beurteilen, sofern keine Unverhältnismäßigkeit zu den Einnahmen vorliegt. Dies könnte z. B. dann der Fall sein, wenn Sie sich für Ihre Hausbesuche einen nagelneuen Lamborghini zulegen, während Sie privat Fahrrad fahren und über keine oder nur geringe tatsächliche Einnahmen aus der Selbstständigkeit verfügen.

Als Faustformel für den Ansatz vorweggenommener Betriebsausgaben kann allgemein gelten: Bis zu drei Monate vor Ihrer Anzeige beim Finanzamt können Vorkosten geltend gemacht werden, die die zukünftigen Einnahmen fördern. Über den Zeitraum hinaus dürfte der Zusammenhang zu Einnahmen immer schwieriger darzustellen (aber gerade bei den Ausbildungskosten nicht unmöglich) sein.

Beachten Sie den Zeitpunkt Ihrer Anzeige: Wenn Sie Ihre Tätigkeit kurz vor Jahresende anmelden, müssen für dieses Jahr eine ganze Buchhaltung und ein ganzer Jahresabschluss erstellt werden. Dies ist für Sie ein nicht unerheblicher zusätzlicher Kostenfaktor. Haben Sie nur Ausgaben, so ist abzuwägen: Bringt der Ansatz der Ausgaben eine höhere Ersparnis, als Sie die Buchhaltung und der Jahresabschluss kosten?

Bei Einnahmen besteht leider keine Wahlmöglichkeit: Haben Sie Einnahmen, so müssen Sie diese dem Finanzamt angeben, also einen Jahresabschluss für das alte Jahr erstellen lassen. Denn die vollständige und bestmögliche Angabe der Ausgaben ist Steueroptimierung, das Verschweigen von Einnahmen Steuerhinterziehung!

Wie jedes andere Unternehmen auch muss eine Selbstständigkeit als Heilpraktiker nicht zuletzt auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Andernfalls wird das Finanzamt Ihnen "Liebhaberei" vorwerfen. Das heißt, Ihr Geschäft wird behandelt, als wäre es ein Hobby, das durch andere Einkünfte quer subventioniert wird. Die bereits erstattete Einkommenssteuer wird mit Zinsaufschlag zurückgefordert. Bei der Behandlung dieses Tatbestands haben sich von Branche zu Branche erheblich abweichende Ermessensspielräume herausgebildet. Gerade nebenberuflich Selbstständige, was Heilpraktiker häufig sind, werden sehr streng beurteilt. Achten Sie also bereits in der Planung Ihrer Selbstständigkeit darauf, in weniger als fünf Jahren, möglichst noch früher, die Schwelle zum Totalgewinn zu erreichen.


Steuerberater
Dr. jur. Norbert Stölzel
versteht sich als der "Steuerberater der kleinen Leute". Seine Kanzlei ist auf die Optimierung der Einkommens- und Unternehmenssteuern von Freiberuflern und kleinen Unternehmen spezialisiert. Das Steuerforum auf der Homepage des VFP wird von Dr. Stölzel und seinen MitarbeiterInnen betreut. 2007 wurde die Kanzlei mit dem Titel "Dienstleistungschampion der Region Augsburg" ausgezeichnet.
Steuerkanzlei Dr. Stölzel
Gotenstraße 4, 86343 Königsbrunn
Telefon 0 82 31/ 96 55-55