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Geschafft: Kostenerstattung der PKV

2013-04-PKV1

Aufgrund meiner Erfahrung möchte ich durch den folgenden Artikel meine Kolleginnen und Kollegen Heilpraktiker für Psychotherapie ermutigen, ihren Patientinnen und Patienten eine weitere Möglichkeit an die Hand zu geben, sich für eine Kostenerstattung einzusetzen.

Herr L. kommt im Anschluss an eine Behandlung beim niedergelassenen Psychiater. Gespräche dort hätten ihn ruhiger gemacht. Aber dort seien psychotherapeutische Sitzungen nur noch einmal im Monat möglich, was ihm zu wenig sei. Er fühle sich psychisch instabil, brauche mehr und engmaschiger terminierte psychotherapeutische Begleitung.

Befund: Depressionen, Burnout-Syndrom, Beziehungsprobleme, Selbstwertverlust, Verlust von Autonomie, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz

Behandlungsplan

Art: Einzelgespräche, ggf. Paargespräche

Umfang: Bis zur Stabilisierung ein Einzelgespräch pro Woche, ggf. weitmaschigere Terminierung über einen Zeitraum von einem Jahr

Behandlungsbedürftige Krankheiten: Depressionen, Burnout-Syndrom

Herr L. ist zunehmend stabiler, sehr guter Verlauf.

fotolia©Robert KneschkeSeine „private Krankheitskostenvollversicherung“ (Wortlaut der PKV) lehnte bisher eine Kostenbeteiligung mit der Begründung ab, Aufwendungen für ambulante Psychotherapie im Rahmen des versicherten Tarifs nur zu erstatten, wenn diese von einem Arzt oder einem im Arztregister eingetragenen approbierten Psychotherapeuten durchgeführt und gemäß der jeweiligen Gebührenordnung berechnet werden.

Herr L. lässt nicht locker, schreibt immer wieder seine PKV mit der Bitte um Kostenbeteiligung an.

Diese droht letztlich sogar mit Ausschluss!

Daraufhin wendet Herr L. sich an „Bild kämpft für Sie“. Der Springer-Verlag nimmt den Fall auf, schreibt die Versicherungsgesellschaft an, die umgehend antwortet.

Man möchte nun plötzlich Herrn L. weiterhelfen ... bietet ihm an, eine freiwillige Kostenbeteiligung zu prüfen, wenn meine psychotherapeutische Qualifikation als Heilpraktikerin der eines approbierten Psychotherapeuten entspreche. Hierfür wird um Nachweise gebeten und um Vorlage des Behandlungskonzeptes/-planes.

Gleichzeitig begründet die PKV ihre bisher abschlägige Haltung zu einer Kostenbeteiligung u. a. damit, dass ihrer Ansicht nach das für einen Behandlungserfolg notwendige medizinische Qualitätsniveau nur dann gegeben sei, wenn die Psychotherapie von einem Arzt oder approbierten Psychotherapeuten durchgeführt werde. Dieses Qualitätsniveau sollen die Therapeuten u. a. durch eine zentral vorgeschriebene Ausbildung inkl. staatlicher Prüfungsordnung und anschließender therapieorientierter Weiterbildung erfüllen.

Die fachlichen Voraussetzungen der Heilpraktiker für Psychotherapie entsprächen dagegen nicht den o. g. medizinischen Ansprüchen, da es weder eine staatliche Prüfungsordnung noch einheitliche Ausbildungsinhalte gäbe. Zudem arbeiteten Ärzte und approbierte Psychotherapeuten nach qualitätsgesicherten und anerkannten Verfahren. Bei Heilpraktikern für Psychotherapie sei dies nicht nachvollziehbar.

Mit viel Mühe und Sorgfalt habe ich dann entsprechende Nachweise und Qualifikationen als staatlich anerkannte und diplomierte Sozialpädagogin an die PKV geschickt sowie Weiterbildungsnachweise für klientenzentrierte Gesprächsführung und Beratung und integrative Suchttherapie. Darüber hinaus habe ich genau dargestellt, welchen Inhalt die jeweiligen Weiterbildungen hatten und in welchem Stundenumfang ich diese abgeleistet habe. Ich habe auch meine Zulassung beim Verband Deutscher Rentenversicherungen (VDR), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, betont und dass ich mit dieser 2005 erworbenen Zusatzqualifikation zur integrativen Suchttherapeutin, VDR, die Erlaubnis bzw. Anerkennung erworben habe, im Rahmen der medizinischen Rehabilitation Sucht, therapeutische Einzelund Gruppensitzungen durchzuführen, differenziert dargelegt, was dieses Aufgabengebiet beinhaltet. Zudem habe ich erwähnt, dass ich seit 1996 in einer Beratungsstelle im Bereich Beratung und Therapie und seit 2008 auch in eigener freier Praxis als Heilpraktikerin für Psychotherapie tätig bin.

Die PKV von Herrn L. hat daraufhin umgehend eine Kostenbeteiligung nach dem GebüH in voller Höhe bewilligt.

Herr L. hat die Psychotherapie nach Behandlungsplan fortgesetzt und abgeschlossen. Bei einem Nachgespräch, das wir ein Jahr später geführt haben, fühlte er sich nach wie vor gut. Er war in der Lage, weiterhin mit allen ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen auf schwere Anforderungen aus Beruf und Beziehung, zu reagieren.


Rita Ruck Rita Ruck

Jg. 1963, Diplom- Sozialpädagogin FH, Entspannungstherapeutin. Seit 2008 nebenberuflich in freier Praxis als Heilpraktikerin für Psychotherapie tätig. Schwerpunkte: Einzeltherapie mit Klienten mit Angststörungen, Depressionen, Stresssyndrom, Selbstwertverlust, Trauerbewältigung und Beziehungsproblemen
Kapellenweg 7, 76669 Bad Schönborn
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