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Corona-Virus: Empfehlungen für Heilpraktiker:innen für Psychotherapie– Update 23.11.2021

Nachdem die Bundeskanzlerin am 18. November 2021 erneut mit den mit den Regierungschef:innen der Länder in einer Videokonferenz getagt und der Bundesrat am 19. November 2021 in einer Sondersitzung dem Gesetzespaket zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt hat (Bundesrat Drucksache 803/21 vom 18.11.2021), endet die epidemische Lage von nationaler Tragweite und macht einem neuen Maßnahmenkatalog der Ampel-Koalition Platz.

Der neue Infektionsschutzkatalog tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzesblatt, voraussichtlich zum 24. November 2021, in Kraft. Vorerst sind die Schutzmaßnahmen bis zum 19. März 2022 befristet, danach ist eine Verlängerung nur mit Beschluss des Bundestages möglich.

Diese Regelungen gelten auch für Heilpraktiker:innen für Psychotherapie: https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/676-corona-virus-empfehlungen-fuer-heilpraktiker-innen-update-23-11-2022