Steuerfrage des Monats: Elterngespräche
Ob beim Naturheilpraktiker oder beim Heilpraktiker für Psychotherapie: Wer Kinder behandelt weiß, dass Elterngespräche von zentraler Bedeutung für Diagnostik, Begleitung und den Behandlungserfolg sind. Unser Steuerfrage beschäftigt sich damit, wie Elterngespräche steuerlich zu behandeln sind. Unser Steuerexpertin Anita Dormeier klärt auf.
Frage:
Wie sind therapiebegleitende Elterngespräche im Rahmen einer Psychotherapie umsatzsteuerlich einzuordnen? Handelt es sich dabei ebenfalls um gemäß § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie Heilbehandlungen, oder sind diese Gespräche umsatzsteuerpflichtig zu behandeln?
Antwort:
Therapiebegleitende Elterngespräche sind als notwendige Begleitmaßnahmen zur eigentlichen Therapie anzusehen. Diese Leistungen teilen damit als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung (umsatzsteuerfreie Therapieleistungen), soweit diese nicht gesondert verrechnet werden.
Viele Grüße, Ihre Anita Dormeier, Steuerberaterin und Finanzwirtin
Informationen zur Behandlung minderjähriger Patienten von RA Dr. René Sasse: