Fonds sexueller Missbrauch eingestellt
er Fonds sexueller Missbrauch (FSM) wurde 2013 von der Bundesregierung eingerichtet. Er setzte eine Empfehlung des „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“ um, der nach den zunehmend bekannt gewordenen Missbrauchsfällen in kirchlichen u.a. Einrichtungen, Internaten, Sportvereinen usw. eingesetzt worden war. Er gewährleistete Sachleistungen bis zu 10.000 Euro für Therapien, Beratung oder andere notwendige Hilfen.
Schon seit März 2025 können allerdings keine neuen Unterstützungsanträge mehr eingereicht werden. Nur noch Folge- und Abrechnungsverfahren zu bereits bewilligten Anträgen werden noch über die Geschäftsstelle weiter abgewickelt.
Mit dem Aus des Fonds ist für viele Betroffene – vor allem Frauen - eine wichtige Unterstützung weggefallen. Sie stehen nun vor der Situation, dass sie mit den Folgen der Gewalt weiterleben müssen, ohne auf diese finanzielle Unterstützung zurückgreifen zu können. Für viele bedeutet das nicht nur eine materielle Belastung, sondern auch das schmerzliche Signal, mit ihrem Leid erneut allein gelassen zu werden. Gerade weil Aufarbeitung, Stabilisierung und Heilung oft ein langer Prozess sind, verschärft das Ende des Fonds bestehende Ungleichheiten und Versorgungslücken. Umso dringlicher bleibt die politische und gesellschaftliche Aufgabe, Betroffene nicht im Stich zu lassen und verlässliche Hilfen dauerhaft abzusichern.
Eine dauerhafte gesetzliche Lösung wird zwar diskutiert, aber derzeit nicht umgesetzt. Eine spezialisierte Fachberatungsstelle kann helfen, Alternativen zu prüfen (z. B. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, Soziales Entschädigungsrecht/SGB XIV, Opferentschädigung, kommunale Hilfen).
Hinweise zu Beratungsstellen finden Sie hier:
www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite bzw.
www.hilfe-portal-missbrauch.de/wissenswertes/finanzielle-hilfe
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