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Hürdenlauf für Psychotherapie-Patienten?

hürdenlaufWas zunächst so aussieht wie eine Erleichterung bei der Suche nach einem psychotherapeutischen Behandlungsplatz stellt sich bei näherer Betrachtung als neue Hürde heraus: 

Gesundheitsminister Spahn will im „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ Regelungen für eine gesteuerte Versorgung einbauen. Danach sollen im nächsten Jahr die raren Psychotherapieplätze nur noch über die Terminservicestellen der Krankenkassen vergeben werden. Dadurch kommt es zu einer Vorselektion aller Psychotherapie-Patient/innen durch spezielle ‚Steuerungspraxen‘. Und das diskriminiert psychisch kranke Menschen und Psychotherapeuten gleichermaßen – findet die deutsche Psychotherapeutenvereinigung. Und auch der „Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten“ findet: Eine derartige Selektion, bevor eine Behandlung in Anspruch genommen werden könne, hebele den freien Zugang zum ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten aus. Der bvvp forderte den Minister daher in einem offenen Brief auf, dafür Sorge zu tragen, dass der vorgesehene Zusatz ersatzlos gestrichen wird. Seine wichtigsten Argumente sind:

1. Das Gesetzesvorhaben diskriminiere eine ganze Patientengruppe einschließlich deren Behandler. Den PatientInnen werde aufgebürdet, oftmals enorme, schambesetzte seelische Belastungen gegenüber Behandlern darzustellen, die sie nicht selbst nach Vertrauensgesichtspunkten gewählt hätten.

2. Psychisch Kranken werde ein Hürdenlauf zugemutet, der sie unnötig belaste und anderen Patientengruppen gegenüber diskriminiere.

3. Die geplante, vorgeschaltete Instanz werde in vielen Fällen kaum die Schwere des Störungshintergrundes (Missbrauch, Misshandlungen, Demütigungen, tiefe Selbstzweifel, Schuldgefühle etc.) erfassen können, da Menschen innerhalb des ersten Kontaktes kaum ausreichend umfassend von solchen Dingen erzählten.

Die beabsichtigte Neuregelung kann nach Auffassung des bvvp nur als der ungerechtfertigte Versuch einer Rationierung von Behandlungsleistungen aufgefasst werden – heißt es in der entsprechenden Presseerklärung vom 02.11.2018.

(https://bvvp.de/wp-content/uploads/2018/11/20181102-bvvp-PM_zum_offenen_Brief_BMG_Spahn_public.pdf)

Für die Patienten werden also neue Hürden aufgebaut. Statt sich den Therapeuten ihres Vertrauens aussuchen zu können, müssen sie erst einmal dorthin gehen, wohin sie von der Terminservicestelle bzw. der „Steuerungspraxis“ hin verwiesen werden.

Demgegenüber können wir Heilpraktiker für Psychotherapie unseren Patienten weiterhin i.d.R. ohne Wartezeiten sofort helfen, denn unsere Türen stehen offen und die Patienten können selbst für sich herausfinden, ob das Vertrauensverhältnis stimmt und sich eine Therapie bei uns für sie lohnt!

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