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Betriebsprüfungen - Fiskus rüstet digital auf

Betriebsprüfung„Betriebsprüfung: Der Fiskus rüstet digital auf“, so lautete die Überschrift der Ärztezeitung online vom 22.08.2018. Schlagworte: Volldigitalisierung und Selbstveranlagung.

Im Fokus der Betriebsprüfung: Nicht erfasste Einnahmen. Dafür sollen die Betriebsprüfer zum Beispiel auch gerne mal ins Internet gehen und den Praxisinhaber „googeln“: Hat er irgendwo einen Vortrag gehalten und ist das Vortragshonorar auch in der Kasse erfasst? Wie sieht es mit dem elektronischen Praxiskalender aus? Haben alle Patienten, die erschienen sind, auch bezahlt? Jeder Datensatz, der elektronisch in Ihrer Praxis entsteht, kann von den Betriebsprüfern auch ausgelesen werden.

Machen Sie Ihre Buchführung elektronisch, so müssen Sie es auch nach den „Regeln der Kunst“ tun. Das Bibelwerk dafür ist die GoBD („Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“). Fast wichtigste Regel: Elektronische Belege und Aufzeichnungen müssen unveränderbar sein. Hinzu kommt: Damit sich der Betriebsprüfer schnell einen Überblick verschaffen kann, ist eine sogenannte „Verfahrensdokumentation“ erforderlich. Liegt eine solche Verfahrensdokumentation nicht vor, gilt das als Fehler, und der Betriebsprüfer kann gut und gerne hinzuschätzen. Zu guter Letzt: Ab 2020 soll jede Kasse eine „zertifizierte Sicherheitseinrichtung“ enthalten, um bei der Betriebsprüfung die sogenannte „Kassennachschau“ zu erleichtern. Laut Beitrag stellt eine „Geldkassette in Verbindung mit einer Praxissoftware ebenso ein Kassensystem dar, wie das Kellner-Portemonnaie zusammen mit der Computerkasse.“

Diese Aussage hat uns stutzig gemacht. Müssen Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologische Berater tatsächlich diese strengen Auflagen erfüllen? Wir haben John Pohlmann, Steuerberater aus Hildesheim, zum Thema befragt und eine Sonderbroschüre erstellt.

Ihr persönliches Exemplar finden Sie hier: Mitgliederlogin --> Menü --> Download --> 4.Rechnungsstellung --> Sonderbroschüre Betriebsprüfung in der Heilpraktikerpraxis. Die darin erwähnte „Verfahrensdokumentation“ wird zur Zeit von Steuerberater John Pohlmann erarbeitet und wir stellen Sie Ihnen so bald wie möglich zur Verfügung.

 

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