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1. Update: Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

wichtige Info

Vom Deutschen Bundestag wurde am 10. Dezember 2021 das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemiebeschlossen.

Diese Fragen beantworten wir Ihnen im internen Mitgliederbereich:

  • Sind Heilpraktiker:innen für Psychotherapie von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen?
  • Welche Folgen ergeben sich daraus?   
  • Muss ich ab 15. März 2022 den Impfnachweis beim Gesundheitsamt vorlegen oder nur bei Nachfrage vorweisen?
  • Was passiert, wenn kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird?
  • Was gilt für nicht geimpfte und nicht genesene Solo-Heilpraktiker:innen?
  • Können Geldbußen verhängt werden?
  • Was ist, wenn jemand seinen Genesenen-Status verliert oder der Impfnachweis nach dem 15. März 2022 seine Gültigkeit verliert?
  • Reicht ein Corona-Antikörpertest nicht für einen Genesenen-Nachweis aus?
  • Gibt es bereits eine Richtlinie, wie oft bzw. wie lange die Impfung im Rahmen der Impfpflicht anerkannt sein wird? Wann muss man sich erneut impfen lassen/boostern im Rahmen dieser Impfpflicht?
  • Kann ein Verband gegen das Gesetz klagen?
  • Ist eine Verfassungsbeschwerde möglich?
  • Kann ich meine Praxis vorübergehend „ruhen“ lassen?
  • Darf ich eine reine Online-Sprechstunde betreiben?
  • Kann ich statt als Heilpraktiker:in alternativ als „Heiler:in“ tätig sein?
  • Dürfen Heilpraktiker:innen aufgrund der epidemischen Lage künftig auch wie Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte ihre Mitarbeit in einem Impfzentrum anbieten?

Sie finden unsere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht unter „Corona-Informationen/ Aktuelles.

Stand: 18.01.2022