Skip to main content

News

Internetauftritt unter eigenem Namen

Internetauftritt unter eigenem NamenWer seinen eigenen Namen für einen Internetauftritt nutzen möchte, kann sich jetzt auf ein Urteil des BGH (Az: I ZR 185/14) berufen, das die Blockierung einer Domain mit Ihrem eigenen Namen untersagt.

Nur wenn der Domainname von einer Person, die genau so heißt wie Sie, genutzt wird, ist der Domainname vergeben.

Quelle: Newsletter der Unternehmensberatung „Geld & Rosen“ http://www.geld-und-rosen.de

 

< Zurück