Internetauftritt unter eigenem Namen
Wer seinen eigenen Namen für einen Internetauftritt nutzen möchte, kann sich jetzt auf ein Urteil des BGH (Az: I ZR 185/14) berufen, das die Blockierung einer Domain mit Ihrem eigenen Namen untersagt.
Nur wenn der Domainname von einer Person, die genau so heißt wie Sie, genutzt wird, ist der Domainname vergeben.
Quelle: Newsletter der Unternehmensberatung „Geld & Rosen“ http://www.geld-und-rosen.de