Kürzel „HPG“ nicht mehr verwenden – „HeilprG“ ist richtig
Schon viele Male haben wir in diesem Newsletter und in der „Freien Psychtherapie“ darauf hingewiesen, dass das Kürzel „HPG“ für „Heilpraktikergesetz“ falsch und abmahngefährdet ist!
Es steht seit der Verabschiedung des „Hospiz- und Palliativgesetzes“ auschließlich für dieses. Als Kennzeichnung des Heilpraktikergesetzes ist nur noch die offizielle Abkürzung „HeilprG“ richtig.
Nun ist uns aufgefallen, dass über 350 KollegInnen auf unserer Therapeutendatenbank www.theralupa.de immer noch die falsche Abkürzung „HPG“ verwenden und daher mit Abmahnungen rechnen müssen. Es gibt leider einfach zu viele Wettbewerbsverbände, Anwälte und Mitbewerber, die aus solchen Formfehlern versuchen, Kapital zu schlagen. Deshalb unsere dringende Bitte an Sie: Überprüfen Sie auf Ihrer Homepage, auf theralupa.de und in anderen Suchmaschinen, ob alle Ihre Einträge korrekt sind. Bei Zweifeln wenden Sie sich mit Ihren Fragen an unser Serviceteam unter