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Telemediengesetz ändert sich: Aus TMG wurde DDG

Das Telemediengesetz (TMG) ist seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr in Kraft, es wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.


Was bedeutet das für Sie als Website-Betreiber?

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Impressum zu überprüfen und den Verweis auf das TMG zu löschen. Es besteht keine Notwendigkeit, dafür das DDG einzufügen. Ein Musterimpressum finden Sie im internen Mitgliederbereich unter „Impressum“.

Ebenfalls sollten Sie Ihre Datenschutzerklärung, die Sie in der Praxis für Ihre Klienten / Patientinnen benutzen, anpassen und aktualisieren, sofern diese einen Verweis auf das TTDSG enthält. 

Quelle 
Bundesregierung: Digitale-Dienste-Gesetz - Sicher im Netz unterwegs 
Digitale-Dienste-Gesetz: Digitale-Dienste-Gesetz vom 6. Mai 2024