Zum Hauptinhalt springen

Eröffnungsrede zum 52. Psychotherapie-Symposium

2017 02 Rede2Eröffnungsrede zum 52. Psychotherapie-Symposium,
24. bis 26. März 2017, in Hannover,
von Dr. Werner Weishaupt, Präsident des VFP

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben das Glück, die Themen für unsere halbjährlichen Symposien unseren Bedürfnissen und Interessen entsprechend frei zu gestalten. Und für dieses Wochenende in der Paracelsus Schule Hannover haben wir das Rahmenthema gewählt:

Der sinnliche Ausdruck der Seele – Kunst-, Musik- und Kreativarbeit in Beratung und Therapie

2017 02 Rede1Künstlerisches Schaffen hat immer schon der Seele gutgetan, das wussten die Menschen, seit sie vor Jahrtausenden begonnen haben, Jagdszenen an die Felswände ihrer Wohnhöhlen zu malen. Künstlerisches Schaffen als Form der Psychotherapie hat einen eigenen Stellenwert aber erst seit Mitte des 20. Jahrhunderts bekommen – insbesondere in der stationären Therapie. Die akademische Psychotherapie hat dagegen durch politische und wirtschaftliche Vorgaben eine Engführung erfahren auf die drei sog. Richtlinienverfahren: Psychoanalyse/Tiefenpsychologie/Verhaltenstherapie und ein Setting von i. d. R. wöchentlich einer Sitzung mit 50 Minuten Dauer.

Auf der einen Seite gibt es hier professionelle Weiterentwicklungen der Verhaltenstherapie: Kognitive VT/Rational-Emotive VT/Schematherapie usw. Überall hier bedient man sich in erster Linie der Verstandeskräfte, um die verrückte Psyche zu analysieren, zu verstehen, zu ordnen und neu auszurichten – das ist eine linkshirnige Herangehensweise. Denn die linke Hemisphäre ist der Sitz des analytischbegrifflichen Denkens.

Und die rechte Gehirnhälfte ist doch viel eher der Sitz unserer Emotionen, Stimmungen, Motivationen – genauso wie unserer kreativen Kräfte. Sehr viele psychische Probleme rühren gerade daher, dass wir in Schule und Betrieb diese Kräfte gar nicht nutzen dürfen, sondern uns rational, unemotional, analytisch und strategisch verhalten sollen – also linkshirngesteuert.

Dabei bleiben unsere Emotionen weithin auf der Strecke oder äußern sich am falschen Ort unkontrolliert und in unpassender Intensität. Oder sie werden unterdrückt und verdrängt und kommen dann in Form von psychosomatischen Beschwerden und Krankheiten wieder zum Vorschein.

Die Therapie besteht für viele Menschen einfach darin, linkes und rechtes Gehirn wieder zusammenzuführen, sodass die rationalen und emotionalen Seiten der Persönlichkeit gleichermaßen zum Zuge kommen. Und dazu eignen sich künstlerische Tätigkeiten deshalb besonders gut, weil sie alle Sinne einbeziehen und aktivieren.

Die Möglichkeiten dieser Therapieformen gehen noch weiter: Der Riechkolben beispielsweise endet mitten im limbischen System unseres Gehirns, also in der Schaltstelle von emotionalen und vegetativen Reaktionen, sodass man mit Aromatherapie oft leicht und schnell eine Umstimmung erreichen kann. Farben und Töne dringen nicht nur über die Augen und Ohren in unser Nervensystem, sondern werden z. B. auch über die Haut aufgenommen und über Rhythmus körperlich erfahren. Unsere Workshop-Titel bringen das zum Ausdruck – z. B. Samstagnachmittag: „Das Auge hört mit – welche Farben haben die Klänge?“ oder Sonntagnachmittag: „Tanztherapie – mehr als Tanz und Therapie“.

Das Schöne dabei ist: Wir als Psychologische Berater und Heilpraktiker für Psychotherapie sind frei, alle diese Arbeitsformen mit unseren Klienten und Patienten zu praktizieren – wir sind gerade nicht an die Richtlinienverfahren gebunden! Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen nicht dem Psychotherapeutengesetz. Dies wurde uns von mehreren Landesgesundheitsministerien bescheinigt – beispielhaft 2003 vom Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern: „Zur Standarddiagnostik und -therapie gehören neben den anerkannten psychotherapeutischen Verfahren unter anderem Mal- und Musiktherapie, Körperpsychotherapie, Kinesiologie, Biofeedback, Bioresonanz und Lichttherapie. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen von ihrem Tätigkeitsfeld und ihrer praktischen Berufsausübung also wesentlich mehr diagnostische und therapeutische Verfahren anwenden als Psychologische Psychotherapeuten. Medizinrechtlich betrachtet besteht deshalb in der Wertigkeit kein Unterschied zwischen den Heilpraktikern für Psychotherapie und den sog. Vollheilpraktikern. Für beide ist die Erlaubnis unter dem Aspekt der ‚Gefahr für die Volksgesundheit‘ zu beurteilen. Die ‚Psychotherapie‘ im Verständnis der Heilpraktiker ist deshalb weit umfassender als die der Psychotherapeuten.“

Wir laden Sie ein, in die Kreativarbeit einzutauchen und sich von Klängen, Bewegungen und Farben berühren zu lassen. Gewinnen Sie neue Kenntnisse und Fähigkeiten hinzu, dann sind Sie auch keine „Gefahr für die Volksgesundheit“!