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Welche Chancen bietet die neue Gesundheitsreform?

Zum x-ten Mal soll das Gesundheitswesen in Deutschland reformiert werden, und dieses Mal offensichtlich so, dass es einschneidende Maßnahmen gibt. Denn das finanzielle Defizit ist inzwischen so groß – und ständig wachsend – dass an grundlegenden Änderungen wohl kein Weg mehr vorbeiführt.

Mancher sieht jetzt eine Chance, die Heilpraktiker für Psychotherapie stärker ins Gesundheitswesen einzubinden: Immerhin liegen ihre durchschnittlichen Behandlungskosten weit unter denen, die bei ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten anfallen. BEIDE SEITEN SIND GEFORDERT


Neben den geringeren Kosten gibt es nach Einschätzung von Dr. Werner Weishaupt, Präsident des VFP, weitere gute Argumente für eine quasi offizielle Implementierung der sektoralen Heilpraktiker ins Gesundheitssystem – etwa die hohe Patientenzufriedenheit. Doch der Präsident des VFP warnt vor zu hohen Erwartungen: Ob besseres Miteinander im Sinne von Patienten und Kassen gelingt, liege nicht allein bei der Politik – auch die Heilpraktiker für Psychotherapie seien gefordert.

Die Wartezeiten bis zum Beginn einer Psychotherapie sind immens – und sie steigen weiter. Daran haben auch kosmetische Eingriffe vergangener Regierungen – wie etwa die Einführung eines zeitnahen Erstgesprächs – nichts geändert. Die Zahl der niedergelassenen Psychotherapeuten reicht bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken; besonders prekär ist die Lage bei Kindern und Jugendlichen mit psychotherapeutischem Unterstützungsbedarf. Und da ab April 2026 die Honorare der niedergelassenen Psychotherapeuten sogar noch um 4,5% gekürzt wurden, dürfte sich die Situation absehbar kaum verbessern.

ZWEI MILLIONEN PATIENTENKONTAKTE IM JAHR

Dabei müssen die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten die Patientenflut nicht allein bewältigen: In Deutschland gibt es rund 36 000 HP Psy mit zwei Millionen Patientenkontakten im Jahr. Gäbe es diese Berufsgruppe nicht, würde die psychotherapeutische Versorgung vollends zusammenbrechen – mit immensen Folgen nicht nur für die Betroffenen, sondern ebenso für die Volkswirtschaft. 

In Deutschland gibt es rund 36000 HP Psy. Ohne sie würde die psychotherapeutische Versorgung zusammenbrechen.

Anhand solcher Zahlen skizzierte Dr. Weishaupt bei einem „parlamentarischen Frühstück“ mit Bundestagsabgeordneten die Rolle, welche die Heilpraktiker für Psychotherapie schon jetzt im Gesundheitswesen spielen. So entlasten sie schon allein durch den Umstand, dass die meisten Patienten ihren Besuch selbst bezahlen müssen, spürbar die Kassen des Gesundheitssystems. Laut empirischem Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums liegen die Kosten für eine Therapie beim HP Psy zwischen rund 125 und 865 Euro – gering im Vergleich zu dem, was die Kassen bei den niedergelassenen Kollegen abzurechnen haben. Doch selbst, wenn – als Rechenmodell – diese vergleichsweise niedrigen Kosten zugrunde gelegt werden und die Patienten von niedergelassenen Kollegen behandelt würden (was mangels Therapieplätzen ja eben nicht der Fall ist), ergäben sich für das Gesundheitswesen jährlich Mehrbelastungen von gut einer Milliarde Euro.

HOHES SPARPOTENZIAL FÜR DAS GESUNDHEITSSYSTEM

Tatsächlich aber, so Dr. Weishaupt, liegt das Einsparpotenzial der öffentlichen Hand durch die Heilpraktiker für Psychotherapie noch weit höher. Aufgrund der üblicherweise extrem kurzen Wartezeiten bis zum Beginn einer Therapie können sie vielen Menschen helfen, ehe sich bei ihnen eine chronische psychische Erkrankung manifestiert. Deren Behandlung ist viel langwieriger, damit teurer, belastet außerdem die Angehörigen und ist mit wochen- oder gar monatelangen Fehlzeiten im Beruf verbunden.

Da die Krankenkassen jetzt noch normalerweise die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie übernehmen, wird das aufgrund des Sparzwangs in naher Zukunft eher seltener der Fall sein. Durch die bessere Einbindung der Heilpraktiker für Psychotherapie ergäbe sich also nicht nur eine schnellere Linderung für mehr Betroffene, sondern das Selbstzahler-Prinzip würde das Gesundheitssystem auch stärker entlasten.


HEILPRAKTIKER FÜR PSYCHOTHERAPIE ALS RESSOURCE

Aus Sicht der Befürworter spricht aber noch mehr dafür, dieses Potenzial stärker als bisher zu nutzen. Beispielsweise werden in den Therapien keine Psychopharmaka eingesetzt. Das spart den Betroffenen wie der Volkswirtschaft insgesamt viel Geld; außerdem ziehen die meisten Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen eine Behandlung vor, die ohne Psychopharmaka auskommt.

Und: Die Methodenfreiheit der HP Psy fördert die Entwicklung der Psychologie, Psychotherapie, Neuropsychologie etc. in Deutschland, wenn auch nur langsam. Beispiele sind Hypnose und Meditation, die vor wenigen Jahren noch als esoterischer Hokuspokus galten, weil wissenschaftlich nicht anerkannt. Inzwischen werden diese Methoden für sich und in Kombination erfolgreich eingesetzt. Aktuell ist in Deutschland eine Doktorarbeit erschienen, in der die Autorin darlegt, wie (positiv) sich Hypnose und Meditation auf sowohl die Hirnstrukturen wie auch die psychische Befindlichkeit traumatisierter Menschen auswirken. Dürfte in Deutschland ausschließlich mit den sog. Richtlinienverfahren gearbeitet werden, gäbe es eine solche Weiterentwicklung wohl nicht – woher auch?

DENNOCH TUT SICH DIE POLITIK OFT SCHWER MIT DEN HP PSY

Zwar hat das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Gutachten auch die umfassende Ausbildung der Berufsgruppe thematisiert – und dabei herausgestellt, dass die überwiegende Mehrzahl der Praktiker in wenigstens einem Richtlinienverfahren ausgebildet wurde und dieses auch anwendet. Und die seit Schaffung des eigenständigen Berufsbildes der Heilpraktiker für Psychotherapie durchweg ausgesprochen niedrigen Beiträge zur Berufshaftpflicht sprechen ebenfalls für qualitätvolle Arbeit.

BUNDESEINHEITLICHE STANDARDS?

Gleichwohl vermissen aber viele jener Politiker, die dem Heilpraktikerwesen grundsätzlich positiv gegenüberstehen, einheitliche Standards, die Ausbildung und berufliche Tätigkeit transparent machen und fest umreißen. Der VFP als größter Verband dieser Berufsgruppe hat bereits 2004 eine verbandsrechtliche Berufsordnung entwickelt und für alle seine Mitglieder verbindlich gemacht. Inzwischen hat die Arbeitsgemeinschaft Heilpraktiker für Psychotherapie außerdem eine gemeinsame Berufsbeschreibung und eine Ausbildungsbeschreibung erarbeitet (s. www.ag-hppt.de). Dabei nehmen Patientensicherheit sowie die Möglichkeiten und Grenzen der therapeutischen Tätigkeit bis hin zur Praxisführung breiten Raum ein und schaffen dank der detaillierten Beschreibung klare Verhältnisse.

Hier dürfte für die Zukunft ein Knackpunkt liegen: Einerseits legen die Heilpraktiker für Psychotherapie aus gutem Grund Wert darauf, Ausbildung und Beruf möglichst flexibel und frei zu gestalten – immerhin ist gerade die ihnen zur Verfügung stehende Methodenvielfalt eine große Stärke ihrer psychotherapeutischen Arbeit, und dabei geht es eben auch um in Deutschland wissenschaftlich (noch) nicht anerkannte Methoden. Gleichzeitig schließen sie aus, die Einbindung ins Gesundheitswesen mit einer Art „Hilfsarbeiterstatus“ für die niedergelassenen Kollegen zu erkaufen. Andererseits aber wird es der Politik schwerfallen, die HP Psy insgesamt als Ergänzung bestehender Strukturen im Gesundheitswesen zu benennen, wenn insbesondere die Ausbildungsinhalte nicht genau definiert sind und man quasi nicht weiß, wen und was man „empfiehlt“.

Eine Therapie chronischer psychischer Erkrankungen ist langwierig und teurer.

KLAR IST: BEIDE SEITEN MÜSSEN AUFEINANDER ZUGEHEN

„Die Zahl der Politikerinnen und Politiker, die unser Potenzial im Sinne des einzelnen Patienten wie auch des Gesundheitswesens insgesamt positiv einschätzen, nimmt zu“, weiß Dr. Werner Weishaupt aus zahlreichen Gesprächen in Berlin. Der Schlüssel für eine bessere Zusammenarbeit mag wie so oft im Kompromiss liegen. „Eine Idee könnte z. B. sein, in Kooperation mit den Berufsverbänden für einen Teil der Ausbildung bundesweit einheitliche Mindeststandards festzuschreiben, den anderen Teil aber den Berufs- und Fachverbänden zu überlassen.“

Das Finden eines Kompromisses bedeute aber, dass beide Seiten aufeinander zugehen müssten. „Die steigende Patientenzahl und eine ausgewiesen hohe Patientenzufriedenheit zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, so Dr. Weishaupt. „Ich denke, das deutsche Gesundheitswesen würde von einer stärkeren Kooperation profitieren.“

ZIEL DER AUSBILDUNGSBESCHREIBUNG

Das Dokument beschreibt die Mindestanforderungen für die Ausbildung zur sicheren Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie. Es soll als fachliche Grundlage für staatliche Regelungen, Prüfungen und mögliche künftige gesetzliche Ausbildungsstandards dienen.

Die Ausbildungsbeschreibung zielt auf eine staatlich absicherbare Mindestqualifikation, die Heilpraktiker für Psychotherapie befähigen soll, psychische Störungen sicher einzuordnen, Risiken zu erkennen, Patienten zu schützen, rechtssicher zu handeln und verantwortungsvoll mit dem übrigen Gesundheitswesen zusammenzuarbeiten.


Nach Vorstellung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Heilpraktiker für Psychotherapie, die in den letzten zwei Jahren diese Beschreibung erarbeitet hat, ist wesentlich die klare Trennung zwischen staatlich relevantem Sicherheits- und Kompetenzbereich zur Ausübung der Heilkunde und psychotherapeutischen Verfahren, die weiterhin im privatrechtlichen Bildungsbereich erlernt werden.

Die Ausbildungsbeschreibung konzentriert sich auf die Kompetenzen, die für Patientensicherheit, Diagnostik, rechtssichere Berufsausübung und verantwortliche Praxisführung erforderlich sind.

PATIENTENSICHERHEIT

Die Ausbildung soll sicherstellen, dass Heilpraktiker für Psychotherapie - psychische Störungen und Gefährdungslagen erkennen - Kontraindikationen für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung erfassen - bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung sowie schweren psychiatrischen Zuständen unverzüglich geeignete Maßnahmen einleiten
- Patientenrechte und Sorgfaltspflichten beachten Besondere Bedeutung haben dabei das Erkennen von - akuter Suizidalität
- Psychosen
- schweren depressiven oder manischen Zuständen
- Suchterkrankungen
- deliranten Syndromen
- schweren Essstörungen
- organisch bedingten psychischen Störungen

DIAGNOSTISCHE KOMPETENZ

Die Ausbildung verlangt die Fähigkeit, - eine fachgerechte Anamnese zu erheben
- den psychopathologischen Befund zu erfassen
- Verdachtsdiagnosen zu stellen
- Differenzialdiagnosen zu berücksichtigen
- körperliche bzw. organische Ursachen psychischer Symptome mitzudenken - bei Bedarf an Ärzte oder andere Fachpersonen weiterzuverweisen

Damit wird klar: Die Tätigkeit erfordert nicht nur Gesprächsführung, sondern auch strukturierte diagnostische Einschätzung zur Patientensicherheit.

BERUFLICHE KOMMUNIKATION UND ZUSAMMENARBEIT

Ein Schwerpunkt ist die Einbindung in das Gesundheitssystem. Heilpraktiker für Psychotherapie sollen - mit Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Gesundheitsberufen kooperieren - vorhandene ärztliche oder psychotherapeutische Diagnosen und Empfehlungen berücksichtigen - Patienten über notwendige Untersuchungen und Behandlungen informieren - Dringlichkeiten bei Überweisungen richtig einschätzen - den gesamten Behandlungsprozess patientenzentriert und professionell kommunizieren

PRAXISFÜHRUNG, BERUFSRECHT UND QUALITÄTSSICHERUNG

Die Ausbildung umfasst auch die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Berufsausübung. Dazu gehören insbesondere die - Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Beachtung des Patientenrechtegesetzes
- Kenntnisse zu Sorgfaltspflichten
- wirtschaftlich und ethisch verantwortliche Praxisführung - Anpassung an rechtliche/fachliche Neuerungen
- Anwendung angemessener Qualitätssicherung

SICHERHEITSMANAGEMENT IN DER THERAPIEANWENDUNG

Die Ausbildung soll befähigen, allgemeine Behandlungsrisiken systematisch zu erkennen und zu minimieren. Dazu zählen - unzureichende Diagnostik
- Übersehen von Notfällen oder Kontraindikationen
- fehlende Berücksichtigung organischer Ursachen

DAS

VFP-EXPERTEN-TEAM

WISSEN, RÜCKHALT, SICHERHEIT

Unser kompetentes Beratungs-Team ist ein exklusiver Service für alle VFP-Mitglieder. Die Experten stehen Ihnen für telefonische Anfragen und Supervisionsgespräche zur Verfügung – zum Teil kostenfrei, zum Teil gegen geringe Gebühr.

So erhalten Sie persönliche Unterstützung rund um die wichtigen Themen Burnoutprophylaxe, Praxisgründung und -führung, PR und Marketing, Rechtsfragen, Fall-Supervision und Coaching, Achtsamkeit und Selbstfürsorge, Umgang mit schwierigen Klienten u.v.m.

- Retraumatisierung durch falsche Interventionen
- unangemessene Verzögerung notwendiger medizinischer Maßnahmen - Missbrauchsrisiken im therapeutischen Verhältnis

ERFORDERLICHE WISSENSGEBIETE

Die beschriebenen Ausbildungsinhalte umfassen insbesondere Kenntnisse in - allgemeiner Psychopathologie
- Klassifikation psychischer Störungen nach ICD-10 bzw. ICD-11 - den wichtigsten Störungsbildern der Psychiatrie
- Ätiologie, Diagnostik, Differenzialdiagnostik, Prognose und Behandlungsgrundsätzen - Suizidalität
- Psychopharmaka und deren Wirkungen/Risiken
- psychotherapeutischen Grundorientierungen
- rechtlichen Fragen, insbesondere Unterbringungsund Betreuungsrecht - den Feldern Berufsbild und Berufsethik

ERFORDERLICHE PRAKTISCHE FERTIGKEITEN

Gefordert werden - Anamnese und Gesprächsführung
- diagnostische Auswertung und Einordnung von Befunden - Stellen von Verdachtsdiagnosen
- gezielte Einschätzung suizidaler Krisen
- Handeln bei Selbst- oder Fremdgefährdung
- fachgerechte Weiterverweisung
- Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen

WAS NICHT GEREGELT WIRD

Nicht Gegenstand dieser Ausbildungsbeschreibung ist die konkrete Ausbildung in einzelnen psychotherapeutischen Verfahren. Diese sollen weiterhin außerhalb staatlicher Regelung vermittelt werden. Staatlich zu regeln sei aus Sicht des Dokuments vor allem der Teil, der der sicheren und verantwortlichen Ausübung der Heilkunde dient.

AUSSAGEN ZUR PRÜFUNG UND REGULIERUNG

Das Dokument empfiehlt, die Prüfung weiterhin auf die für die Berufsausübung sicherheitsrelevanten Kompetenzen auszurichten. Vorgesehen sind - schriftliche Prüfungen zur Wissensüberprüfung
- mündliche Prüfungen zur Beurteilung diagnostischer, kommunikativer und sicherheitsbezogener Kompetenzen

Zielebene ist das Leistungsniveau der berufseintrittsfähigen, kompetenten Absolventen.

POLITISCH RELEVANTE KERNAUSSAGE

Das Dokument versteht die Ausbildung von Heilpraktikern für Psychotherapie nicht als freie Methodenausbildung, sondern vor allem als Qualifizierung zur Gefahrenabwehr, Patientensicherheit, diagnostischen Einordnung, rechtskonformen Berufsausübung und verantwortlichen Zusammenarbeit.

Damit liefert es eine mögliche Grundlage für politische Beratungen über - gesetzliche Mindeststandards
- einheitliche Ausbildungsziele
- Prüfungsanforderungen
- die Abgrenzung zwischen staatlich zu regelnder Sicherheit und frei zu gestaltender Methodenvermittlung

Jens Heckmann
Redakteur, Experte für

Öffentlichkeitsarbeit und Marketing

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