Corona-Virus: Empfehlungen für Heilpraktiker:innen – Update 29. September 2022
Nach einer kontroversen Schlussberatung hat der Bundestag am Donnerstag, den 8. September 2022 mit 386 Ja-Stimmen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die neuen Regelungen werden bis zum 7. April 2023 gültig sein.
Rückkehr zur bundesweiten Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen
Ab 1. Oktober 2022 gilt auch in Heilpraktikerpraxen die FFP-2 Maskenpflicht für Patientient:innen und Besucher:innen, schon bei Betreten Ihrer Praxis. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht.
Weiterhin ausgenommen sind:
Um Ihnen die Arbeit etwas leichter zu machen, stellen wir Ihnen ein Muster für eine SARS-CoV-2 Gefährdungsbeurteilung in unserem internen Mitgliederbereich unter „Downloads -> für die Praxis HP/PT“ zur Verfügung, das Sie nur noch auszufüllen brauchen.