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Keine Erstattung mehr durch die Gesetzlichen Kassen

erstattungIm letzten Newsletter hatten wir darüber berichtet, dass die Gesetzlichen Krankenkassen keine Leistungen von Heilpraktikern mehr erstatten dürfen – lt. einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2016.

Die Kollegin Evelyn Augustin machte uns darauf aufmerksam, dass es dementsprechend sinnvoll ist, bei Ihren Internetauftritten evt. noch vorhandene Aufklärungshinweise über die „Kostenerstattung bei den Gesetzlichen Krankenkassen“ zu entfernen.

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