Im Fokus
Berufspolitisch bleibt es spannend, weil die Heilpraktiker (für Psychotherapie) im Koalitionsvertrag nicht direkt erwähnt werden. Zwar haben die Verantwortlichen sich vorgenommen,
für die Osteopathen ein eigenes Berufsgesetz zu entwickeln, die bislang entweder eine Zulassung als Arzt oder als Heilpraktiker benötigten, um therapeutisch arbeiten zu dürfen. Sicher wird die Diskussion um die Zukunft der Heilpraktiker für Psychotherapie weitergehen.
Dafür sind wir im VFP gut aufgestellt, indem wir seit 2018 als aktives Mitglied in der „Gesamtkonferenz deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften“ mitarbeiten (www.gesamtkonferenzheilpraktiker.de). Gemeinsam mit Vertretern von weiteren 37 Berufsverbänden und Therapiegesellschaften haben wir eine Reihe von Konzepten entwickelt und waren auch als Berufsvertretung aktiv eingebunden in die politische Diskussion um das Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht von Prof. Christof Stock, das er im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums 2021 vorgelegt hat.
Genauso wie vorher der Verfassungsrechtler Prof. Helge Sodan und zeitgleich der auf Heilpraktikerrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. René Sasse kam Prof. Stock zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung des Heilpraktikers in Deutschland mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar wäre.
Der nächste Schritt im letzten Jahr war dann die Ausschreibung und Durchführung eines „Empirischen Gutachtens zum Heilpraktikerberuf“ durch das BMG und das Forschungsinstitut inVivo. Man hatte bei den politisch Verantwortlichen festgestellt, dass viele Grunddaten über unseren Beruf, unsere Methoden, unsere Patienten und unseren Beitrag zur psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung nirgendwo richtig erfasst waren, was stets die Basis für ein Gesetzgebungsvorhaben darstellt.
Um diese Zahlen, Daten und Fakten zusammenzutragen, haben sich zahlreiche von Ihnen an der Umfrage
Bbeteiligt, sodass wir jetzt alle auf die Auswertung warten. Eigentlich sollten die Ergebnisse bereits im letzten Herbst vorgestellt werden. Bedingt durch die Regierungskrise kam es aber nicht mehr dazu. Deshalb erwarten wir von der neuen Regierung, dass sie das „Empirische Gutachten“ bald offenlegt, wobei wir davon ausgehen, dass es viele Vorurteile gegenüber unserer Berufsgruppe widerlegen wird.
Parallel zur Mitarbeit in der Gesamtkonferenz haben wir 2021 zusammen mit Berufskollegen aus Schulenvertretern, Methodenverbänden und Therapiegesellschaften die „Arbeitsgemeinschaft Heilpraktiker für Psychotherapie“ gegründet. Sie ist ein Zusammenschluss, der seitdem über 30 Zoomkonferenzen abgehalten hat, mit dem Ziel, uns über die besonderen Belange unserer Berufsgruppe zu verständigen und gemeinsam Positionspapiere zu erarbeiten, die wir den politisch Verantwortlichen vorlegen können. So ist erstmalig eine vollständige „Berufsbeschreibung“ entstanden sowie ergänzend eine „Ausbildungsbeschreibung“. Beide haben bereits die Zustimmung der Gesamtkonferenz bekommen und sind geeignet, als sachliche Grundlage auch in Gesetzgebungsverfahren eingebracht zu werden.
In Kürze sind diese richtungsweisenden Dokumente auf einer Website der „AG Heilpraktiker für Psychotherapie” nachzulesen. Sobald sie frei zugänglich sind, teilen wir Ihnen den genauen Link in den News auf www.vfp.de mit.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit Ihnen!
Herzlichst Ihr
Dr. paed. Werner Weishaupt
Präsident des Verbandes Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V., Autor und Dozent