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Mandanteninformation: Der große Vorsorgeberater

Mandanteninformation: Der große VorsorgeberaterWir dürfen hier eine Information weitergeben, die Rechtsanwalt Dr. Stebner, an seine Mandanten geschickt hat. Sie kann sowohl für Sie persönlich wie auch für Ihre Klienten bedeutsam sein:

„Sehr geehrte Damen und Herren, sog. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind vielfach Themen in der Presse, jedoch mit nicht immer guten Informationen, die juristisch korrekt sind. Empfehlen möchte ich Ihnen das vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegebenen und im führenden juristischen Fachverlag C.H. Beck erschienene Buch „Der große Vorsorgeberater“ (144 Seiten mit heraustrennbaren Formularen in DIN A4, 12,90€ , ISBN 978-3-406-69834-7)

Das Buch erklärt die wichtigsten rechtlichen Vorkehrungen, die jeder für sich treffen sollte, und berücksichtigt auch die für Eltern wichtige Sorgerechtsverfügung und geht knapp auf Testament und Erbfolge ein. Das Minimum: Generalvollmacht
Jeder, insbesondere Unternehmer, sollten einer Person Ihres Vertrauens eine Generalvollmacht erteilen. Sie muss notariell beurkundet werden, wenn auch Verfügungen über Grundstücke zu den Möglichkeiten des Bevollmächtigten gehören sollen. Bereiten Sie den Text der Generalvollmacht vor, sollte die Unterschrift notariell beglaubigt werden. Die Kosten hierfür liegen zwischen 30,-- und 70,-- €. Die Generalvollmacht kann sicher aufbewahrt und dem Bevollmächtigten erst bei Notwendigkeit zur Verfügung gestellt werden. Mit der uneingeschränkten Bevollmächtigung kann dann die Vertrauensperson beispielsweise Bankgeschäfte erledigen und die notwendige Praxisfortführung vornehmen.

 


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