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Solo-Selbstständige - Bundesrat sucht Lösung

Solo-Selbstständige - Bundesrat sucht LösungDie Schritte zur Praxisgründung fallen vielen Kolleginnen und Kollegen deshalb nicht leicht, weil sie als Selbständige nun plötzlich für ihre eigene soziale Absicherung sorgen müssen.

Und die fälligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind recht hoch; genauso zur Rentenversicherung, die dann verpflichtend werden, wenn man zusätzlich zur psychologischen Beratung oder psychotherapeutischen Heilkunde auch noch eine unterrichtende Tätigkeit ausübt. Die Summen überfordern viele Berufsstarter. Die gesetzliche Krankenversicherung legt zur Berechnung der Beitragshöhe nämlich nicht die reale Höhe des Einkommens zugrunde. Sie rechnet mit einem fiktiven Mindesteinkommen von derzeit rund 2.230 €. Das führt dazu, dass man als Selbstständiger bei einem Beitragssatz von ca. 15% monatlich mindestens 330€ für eine Krankenversicherung berappen muss.

Drei Bundesländer – Berlin, Brandenburg und Thüringen haben diese Problematik erkannt und entsprechende Initiativen gestartet. Am 13. Februar hat der Bundesrat darüber beraten und beschlossen, dass die Beitragslast für die Solo-Selbständigen an die von Arbeitnehmern angeglichen werden soll. Die Bemessungsgrenze für Solo-Selbstständige soll künftig gesenkt werden. Dadurch wird die Krankenversicherung für Solo-Selbstständige mit niedrigem Einkommen günstiger. Wann und zu welchen Rahmenbedingungen dies umgesetzt wird, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten herausstellen.

Quelle: http://www.aerztezeitung.de/extras/druckansicht/?sid=929248&pid=939519


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