Was ist nach der Wahl zu erwarten für Heilpraktiker (für Psychotherapie)?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD befindet sich das Kapitel 4.2. Gesundheit und Pflege auf den Seiten 107-115. Ausführungen oder Ankündigungen zum Beruf des Heilpraktikers (für Psychotherapie) werden nicht gemacht. Aber erstaunlicherweise findet sich die Aussage: „Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich. Wir unterstützen Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung." Die Schaffung eines eigenständigen Berufs „Osteopath“ wird aber ohne Bezug zum Heilkundegesetz nicht möglich sein.
Und ob und ggf. wie das insgesamt weiterentwickelt wird, hängt auch von dem „Empirischen Datengutachten zu den Heilpraktikern ab, an dem sich viele von Ihnen im letzten Jahr aktiv beteiligt haben. Die Auswertung der Umfrageergebnisse wurde im Gesundheitsministerium Ende letzten Jahres abgegeben, ist aber noch nicht veröffentlicht. Es wird höchste Zeit, denn immer noch bestehen bei Politik und Presse viele Kenntnislücken über unseren Beruf. Der Kollege Dieter Siewertsen, Vorstand der „Freien Heilpraktiker e.V.“ bringt das schön zum Ausdruck:
„Es gibt in allen Parteien Freunde der Heilpraktiker und Gegner. Nach wie vor sind unsere Rechtsgrundlagen und unsere Patientenarbeit für viele Politikerinnen und Politiker aber unbekannt. Wer uns persönlich kennt, vielleicht sogar schon einmal in einer unserer Praxen behandelt wurde, versteht, wie wichtig wir für die Patientinnen und Patienten sind.“ (https://freieheilpraktiker.com/fortbildung/fortbildung-aktuell/563-unsere-forderungen-zur-bundestagswahl-2025 )
Wenn Sie Politikerinnen und Politiker aus dem Bundestag oder den Landtagen kennen, so sprechen Sie sie doch einfach einmal an. Hier sind die Namen der Abgeordneten des neuen Gesundheitsausschusses im Bundestag:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-pa-gesundheit-konstituierung-1064118
Bitte schauen Sie, ob die/der Abgeordnete aus dem eigenen Wahlkreis dazugehört. Und falls Sie fündig werden, geben Sie uns im VFP bitte Bescheid, damit wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen können!
Stand 06/2025