Merkblatt zum Umgang mit Zoom im Mitgliederportal
Auf der Grundlage eines ausführlichen Vermerks von RA Dr. Sasse haben wir ein neues Merkblatt zum Umgang mit Zoom für Beratungen und Therapien in Form von Videositzungen erarbeitet. Sie finden es ab sofort im Mitgliederportal. Die Kernpunkte sind:
- Fernbehandlung ist grundsätzlich erlaubt: Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen Fernbehandlungen, auch per Videokonferenz, durchführen. Allerdings ist ein persönlicher Erstkontakt aus Gründen der Sorgfaltspflicht verpflichtend (z.B. zur Suizidgefahr-Einschätzung) und sollte dokumentiert werden.
- Die Auswahl eines zertifizierten Videodienstanbieters ist nur bei Kassenzulassung Pflicht. Gleichwohl können Sie natürlich auf die Liste der KBV zurückgreifen: https://www.kbv.de/media/sp/liste_zertifizierte-Videodienstanbieter.pdf
- Eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten ist erforderlich. Dabei muss der Patient informiert werden und eine Wahlmöglichkeit haben (z. B. Praxisbesuch statt Video). Dieser Hinweis kann in die eigene Datenschutzerklärung aufgenommen werden.
- Zoom kann datenschutzkonform genutzt werden, da das Unternehmen zertifiziert ist. Voraussetzungen sind allerdings: Schließen eines Auftragsverarbeitungsvertrags (wird bei Registrierung bei Zoom automatisch abgeschlossen) sowie datenschutzfreundliche Konfiguration (z. B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Passwortpflicht, Warteraum, Meeting sperren).
Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO und Information der Patienten sowie Hinweis in der Einladung auf Zoom-Nutzung + Link zu Ihrer Datenschutzerklärung.
Weitere rechtliche Hinweise und Empfehlungen finden sich in der Stellungnahme von Verbandsanwalt Dr. Sasse im Mitgliederportal.
Stand 06/2025