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Entwicklung des VFP

Vorgetragen und diskutiert auf der Mitgliederversammlung am 19. Februar 2018

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1. Mitgliederentwicklung

Der VFP ist weiterhin jedes Jahr kontinuierlich gewachsen – seit der letzten Versammlung um rund 1 500 auf aktuell über 10 000 Mitglieder. Bei diesen Zahlen sind Austritte und gelegentliche Ausschlüsse von Mitgliedern schon berücksichtigt. Kündigungen erfolgen nicht aus Unzufriedenheit mit dem Verband und seinen Leistungen, sondern meist, weil die Betreffenden beruflich doch andere Wege einschlagen.

Von den über 10 000 Mitgliedern sind rund 5 500 in eigenen Praxen und Instituten tätig, ca. 2 500 in der Gründungsphase und ca. 2 000 noch in der Ausbildung. Diese Zahlen verändern sich aber ständig, indem viele ihre Ausbildungen abschließen und neue Praxen gründen.

Das 2005 eingeführte Zertifizierungsverfahren hat sich inzwischen schon lange bewährt. Der „Geprüfte Psychologische Berater (VFP)“ ist zu einem etablierten Titel und begehrten Markenzeichen geworden.

2. Die Freie Psychotherapie

Das Mitgliedermagazin hat inzwischen eine Auflage von 21 000 Exemplaren. Davon gehen 3 000 an ausgewählte Buchhandlungen und werden dort – laut Auskunft der Vertriebsagentur – sehr gut verkauft. Im Zuge der Aktionen zur Feier von 10 000 Mitgliedern wurde beschlossen, dass es die Freie Psychotherapie nun auch 6 x im Jahr gibt – ebenso wie das Paracelsus Magazin für alle VFP-Mitglieder. Die Apps für beide Zeitschriften, die es seit Mai 2013 gibt, werden ebenfalls gut angenommen und oft aufgerufen. Das gilt in gleicher Weise für die Verbands-Homepages www.theralupa.de und www.therapieplatz-jetzt.de.

3. VFP-Newsletter

Für unseren monatlichen Newsletter mit aktuellen Nachrichten über gesetzliche Änderungen, Warnungen vor Abmahnungen und Abzocke sowie Hinweisen und Links zu Artikeln rund um Politik, Gesundheitswesen, Krankenkassen und Psychotherapie bekommen wir immer wieder sehr gutes Feedback nach dem Motto: „Der VFP-Newsletter ist der einzige, den ich wirklich lese!“

4. Die Entwicklung des „Praxisbutlers“

Die passgenaue Software für Praxen von Psychologischen Beratern und Heilpraktikern für Psychotherapie der Firma „Isyde“ wurde zufriedenstellend abgeschlossen. Der „Praxisbutler“ wurde von den Mitgliedern jedoch leider kaum angenommen. Wir kommen um Softwarelösungen für die Rechnungsstellung in den Praxen aber nicht herum. Bei den PKV wird es einen Automatisierungsschub geben, der erfordert, dass jede von uns ausgestellte Rechnung demnächst mit einem QR-Code versehen wird. Ein Freiberufler bereitet auf eigene Kosten eine solche „einfache“ Lösung für uns vor (www.vereto.de).

5. Verschiedene gesetzliche Änderungen

zum Beispiel beim Steuerrecht, Internetrecht, Datenschutzgesetz, Heilmittelwerbegesetz, Patientenrechtegesetz, Kindeswohlschutzgesetz fordern eine fast ständige enge Kooperation mit unseren Verbandsjuristen und die Information aller Mitglieder. In einigen Fällen haben wir auch ausgehend von Mitgliederanfragen bestimmte Sachverhalte auf genereller Ebene prüfen lassen, um sie dann für alle rechtssicher publizieren zu können. Aktuell kommen im Mai 2018 auf uns alle die neuen Datenschutzvorschriften zu, die aus EU-Recht abgeleitet wurden. Unser Fachanwalt Dr. Frank A. Stebner erarbeitet hierzu eine Stellungnahme möglichst mit konkreten Handlungsanleitungen.

6. Prüfungen

Immer wieder mussten wir in den letzten beiden Jahren mit Gesundheitsämtern korrespondieren, um faire Prüfungsdurchführungen sicherzustellen. In Husum waren Prüfungsfragen bzw. die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten mehrfach sachlich falsch. Heidi Kolboske – freie Mitarbeiterin im VFP – hat dann jeweils alles fachlich überprüft und die Fehler aufgewiesen. Mit dem Ergebnis, dass mindestens 30 Prüflinge erfolgreich Einspruch einlegen konnten. Ihre schriftliche Prüfung wurde dann doch als „bestanden“ anerkannt und sie konnten in die mündliche Prüfung gehen. Auch im Saarland und in Thüringen gab es solche Fälle.

Im Saarland und in Nordrhein-Westfalen scheint sich bei den Amtsärzten als neue Regel durchgesetzt zu haben, dass die Prüflinge in mindestens einem anerkannten Therapieverfahren fit sein müssen. Gleich die erste Frage in der mündlichen Prüfung ist dort: „Mit welcher Psychotherapiemethode wollen Sie arbeiten? Und welche Fähigkeiten haben Sie darin erworben?“ Wer hier antwortet, er wolle erst einmal die Prüfung bestehen, um sich danach methodisch weiterzubilden, wurde gleich nach Hause geschickt. Begründung: Wer die HP-Zulassung hat, kann am nächsten Tag praktisch loslegen. Und wer dann kein Handwerkszeug hat, ist eine Gefahr für psychisch kranke Patienten.

7. Neue Prüfungsrichtlinien

Zu den neuen Prüfungsrichtlinien, die das Bundesgesundheitsministerium Ende Dezember 2017 veröffentlicht hat, konnten wir schriftlich und bei einer Anhörung im Oktober 2017 in Bonn mündlich Stellung nehmen. Dabei wurden mehrere Punkte sichtbar:

a) Der Gestaltungsspielraum des Ministeriums zwischen dem Auftrag des Bundestages, die Prüfungen zu vereinheitlichen und zu verschärfen, ohne das Heilpraktikergesetz als solches anzutasten einerseits, und der Zuständigkeit der 16 Bundesländer für die Richtlinien und die konkrete Durchführung der Überprüfungen andererseits, ist äußerst gering.

In Bezug auf den Heilpraktiker für Psychotherapie steht in den neuen Leitlinien inhaltlich gar nichts, außer der Satz, dass sich die Prüfungsinhalte dabei auf den Bereich der Psychotherapie beziehen sollen. Und es wurde festgeschrieben, dass es in allen Bundesländern eine schriftliche und eine mündliche Prüfung geben soll (schriftlich 28 Fragen in 60 Minuten und mündlich einzeln oder in Kleingruppen pro Person ca. 30 Minuten).

Wir haben alle Bundesländer angeschrieben mit der Bitte, uns so früh und detailliert wie möglich Auskunft zu geben, wie die Landesrichtlinien für die Überprüfung konkret aussehen, damit wir alle Mitglieder und insbesondere die Prüfungsanwärter rechtzeitig informieren können. Dabei kann es gut sein, dass die Abläufe und Bedingungen in den einzelnen Ländern auch weiterhin unterschiedlich bleiben.

b) Die erbitterte Feindschaft der Bundes- ärztekammer und des Deutschen Ärztetages gegen die Heilpraktiker insgesamt und der Bundespsychotherapeutenkammer gegen die Heilpraktiker für Psychotherapie wurde vehement von deren Vertretern vorgetragen – genauso wie schon seit letztem Sommer in zahlreichen Medien. Auch die Sprecher der Amtsärzte, des Städte- und Gemeindetages und sogar der ebenfalls eingeladenen Privatkrankenkassen gaben zu erkennen, dass sie den Heilpraktikerberuf am liebsten abschaffen würden. Diese Organisationen sind lobbymäßig offensichtlich stark vertreten. Aber auch eine Reihe der Vertreter anderer HP-Verbände wetterte bei dieser Gelegenheit gegen jede Form von „Teilheilpraktiker“ bzw. „Teilzulassungen“. Wir sind ihnen ein Dorn im Auge und müssen ganz offensichtlich für uns selbst kämpfen.

c) Für die Zukunft bedeutet das, dass wir uns als Verband beim Deutschen Bundestag registrieren lassen wollen, um z. B. rechtzeitig informiert zu werden, wenn dort Fragen zu unserem Beruf wieder einmal auf der Tagesordnung stehen, und um auch in Zukunft bei Anhörungen und Stellungnahmen berücksichtigt zu werden.

Als weitere Schlussfolgerung haben wir schon seit den Angriffen des „Münsteraner Kreises“ im August 2017 damit begonnen, eine aktive Pressearbeit aufzubauen. Bestimmte Dinge nur in unseren eigenen Medien (z. B. der Freien Psychotherapie und dem Paracelsus Magazin, über Facebook usw.) zu publizieren, reicht offensichtlich nicht aus. Deshalb haben wir alle unsere Mitglieder aufgerufen, die schon gute Kontakte zu Zeitungs- und Rundfunkredaktionen haben, sich bei uns zu melden und als Mittler zur örtlichen und regionalen Presse zu fungieren.

Denn Redakteure vor Ort wollen erfahrungsgemäß oft auch regionale Ansprechpartner haben und veröffentlichen ungerne Stellungnahmen von Bundesorganisationen ohne lokalen Bezug. Inzwischen haben wir über einen Kreis von knapp 30 Mitgliedern auf diesem Weg fünf Artikel lanciert und zumindest einige davon wurden auch schön aufgemacht und in Print- und Onlinezeitungen veröffentlicht. Themen waren bisher:

September: Welttag Suizid-Vermeidung

Oktober: Tag der seelischen Gesundheit

November: „Midlife-Crisis“ und „Achtsamkeit“

Dezember: „Senioren und Alkohol“

Januar: „Traumata holen einen irgendwann ein“

d) Um nach außen hin fundierter argumentieren zu können, haben wir gemeinsam mit dem VUH und Fabian Sessler eine große Umfrage unter den Mitgliedern beider Verbände durchgeführt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Mehrzahl der Ärzte und approbierten Therapeuten und auch vieler Behördenvertreter die konkrete Tätigkeit des Heilpraktikers (für Psychotherapie) gar nicht kennen. Vorurteile, die von der Presse auch reichlich geschürt wurden, regieren das Denken in diesen Kreisen. Die Umfrageergebnisse sind schon sehr beeindruckend.

8. Qualitätssicherung

Die Angriffe von außen und insbesondere die Vorwürfe, die Behandlungsqualität sei bei uns nicht gewährleistet, haben uns veranlasst, die Arbeit an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu intensivieren. Der Entwurf für eine Fortbildungsordnung und für weitere Qualifizierungsmöglichkeiten, z. B. auch durch Webinare u. a. Medien, liegt vor und wird intern beraten. Ziel ist, durch ein einfaches Punktesystem, das online verwaltet werden kann, die ständige Weiterbildung dokumentieren und nachweisen zu können, was dann von den einzelnen Kolleginnen und Kollegen auch werbewirksam publiziert werden kann.

9. Kostenerstattungen

Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom Dezember 2016 eindeutig festgelegt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Honorarrechnungen von Nichtleistungserbringern nicht mehr erstatten dürfen. Damit sind die bisherigen Ausnahmeregelungen für die Heilpraktiker für Psychotherapie endgültig vom Tisch.

Politik, Gerichte und Krankenkassen sind sich einig, dass die neuen „PsychotherapieRichtlinien“ vom April 2017 alles bestens regeln und es keine Ausnahmen mehr wegen „Systemversagens“ und unzumutbarer Wartezeiten zu geben braucht. Die approbierten psychologischen Psychotherapeuten merken jetzt so langsam selbst, was für eine Mogelpackung die neuen Richtlinien sind.

Aus Sicht der betroffenen Patienten, die nach wie vor monatelang auf eine Behandlung warten müssen, ist das sehr bedauerlich.

Aus unserer Sicht haben wir jetzt zumindest klare Verhältnisse: Wir wenden uns an Selbstzahler und einige von ihnen können sich ihre Auslagen für unsere Behandlungen von Privatkrankenversicherungen – je nach Gesellschaft und Tarif – ganz oder teilweise erstatten lassen.

Im Bereich der Erstattung durch Privatkrankenversicherer hat sich leider auch keine wirkliche Veränderung ergeben. Nur mit dem Vorstand der Continentale haben wir einen Vertrag aushandeln können, dass unsere Kolleginnen und Kollegen auf einfachem Weg die Erstattung von Behandlungsleistungen der dort versicherten Patienten fördern können. Die Continentale erstattet bis zu 20 Sitzungen im Jahr ohne große Formalitäten – allerdings nur jeweils den Mindestbetrag des GebüH.

Hinsichtlich einer Reform oder Abschaffung des GebüH, die wir auf der letzten Mitgliederversammlung diskutiert haben, sind wir leider keinen Schritt weitergekommen. Die anderen Heilpraktikerverbände klammern sich an dieses völlig überholte Konstrukt von 1985 und die PKV haben natürlich kein Interesse daran, die Erstattungssätze anzuheben oder den Katalog der Leistungen zu erweitern.

Ich halte dennoch die Entwicklung von Strategien für unbedingt erforderlich, mit denen hier Änderungen erzielt werden können.

Dr. Werner WeishauptDr. Werner Weishaupt
Präsident des VFP e. V.

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