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Fallstudie: Patient mit einem vermeintlichen partnerschaftlichen Konflikt

fotolia©chriskuddl/zweisamIm Behandlungsverlauf dieses Falls wurde deutlich, wie wichtig eine ausführliche Anamnese und Fremdanamnese sowie die wiederholte Exploration von Verdachtsmomenten bei der Erstellung einer Arbeitsdiagnose sein kann. Denn für die tatsächliche Diagnose gab es in den ersten Sitzungen keinen Hinweis.

Ein 35-jähriger Mann erschien nach telefonischer Anmeldung in meiner heilkundlichen psychotherapeutischen Praxis. Er gab an, seine gleichaltrige Partnerin nicht mehr zu verstehen. Trennen wolle er sich nicht, da er sie sehr liebe. Dennoch habe er große Angst, dass sie sich von ihm trennen würde. Er habe einen stressigen Job als Filialleiter eines großen Supermarkts und sei am Abend müde und abgespannt. Die Partnerin würde sich genau darüber beschweren, dass am Abend nichts mehr mit ihm los sei.

Auf die Frage, wo er meine Hilfe sehen würde, äußerte er den Wunsch, sich selbst sortieren zu wollen, um seine Partnerschaft aufrechterhalten zu können.

Im Anamnesegespräch fiel zunächst nur eine Ein- und Durchschlafproblematik auf. Zum Tagesablauf berichtete der junge Mann, dass er in der Regel um 4 Uhr aufstehen würde und ohne Frühstück, was er nicht brauchen würde, gegen 4.30 Uhr zur Arbeitsstelle aufbreche. Weiter berichtete er, dass er nach einem anstrengenden Tag gegen 18 Uhr zu Hause ankäme. Dann müsse er sich erst einmal vor den Computer setzen, um „runterzukommen“, wie er es ausdrückte. Manchmal würde er dabei ein bis zwei Bier trinken und gegen 23 Uhr zu Bett gehen. Seine Partnerin sei die ganze Zeit im selben Raum zugegen und sehe währenddessen fern. Eine Kommunikation zwischen ihnen würde derzeit kaum stattfinden. Die Einnahme von illegalen Drogen verneinte der Patient glaubhaft.

Auffallend erschien, dass der Patient während der gesamten Sitzung wiederkehrend in ein mitgebrachtes Notizbuch schaute, Dinge kritisch hinterfragte und sich Notizen anfertigte. Die Aufmerksamkeit des Patienten schien aufgesetzt, maskenhaft. Einfache Merktests verliefen unauffällig.

Mehr beiläufig erwähnte er, dass er „vor drei oder vier Jahren“ im Dunkeln auf dem Weg zum Einkaufen überfallen worden sei und seitdem besonders bei Dunkelheit Angst habe, dass sich das wiederholen könne. So müsse er sich oftmals umdrehen, weil er meint, jemand laufe ihm nach, oder er bleibe bei Dunkelheit lieber zu Hause. Inzwischen habe er schon Angst vor der Angst.

Bei dem Überfall habe er damals keine Verletzungen erlitten, die Polizei sei nicht verständigt worden. Besonders deswegen habe er häufig Angst, dass die unerkannten Täter ihn wieder überfallen könnten, da er sich ja damals nicht gewehrt habe.

In meiner Anfangsdiagnose ging ich zunächst von einer akuten Belastungsreaktion infolge der beruflichen Belastung aus. Denn der junge Mann befand sich erst wenige Monate in der Funktion des Filialleiters.

In zwei weiteren Sitzungen erfolgte auf Wunsch des Patienten der Versuch einer Aufarbeitung des Überfalls. An den Hergang konnte er sich nur bruchstückhaft erinnern, sodass eine Darstellung des Geschehenen nicht möglich war.

Zu diesem Zeitpunkt berichtete der Patient erstmalig davon, dass er sich vor vier oder fünf Jahren einem CannabisSelbstentzug unterzogen habe. Er gab an, damals mehr als 50 Gramm Cannabis(!) in der Woche geraucht zu haben. Weiter teilte er mit, dass er mit der Entwöhnung gut zurechtgekommen sei und bisher nicht wieder das Bedürfnis nach Rauschmitteln gehabt hätte.

Einen Alkohol- oder Tablettenabusus verneinte der Patient. Auffallend erschien mir, dass der Patient mit dieser Nachfrage die kognitive Ebene verließ und deutlich emotional von sich aus einen freiwilligen ärztlichen Drogentest anbot. Er richtete sich in seiner Sitzhaltung auf und rutschte nach vorn auf die Sesselkante.

Einem länger anhaltenden Augenkontakt war er bis dahin ausgewichen, jetzt nahm er ihn auf und hielt ihn über längere Zeit aufrecht. Währenddessen war er in einen regelrechten Erklärungsschwall geraten.

Weiter berichtete er, dass er aus der Zeit des Drogenkonsums noch erhebliche Schulden habe, die ihm sehr zu schaffen machen. Ihm fehle der Elan, den Schuldenabbau effektiv anzugehen, was wiederum seine Partnerin sehr belasten würde.

Nach wiederholter Exploration gab es keinen Anlass für eine formale oder inhaltliche Denkstörung, Wahrnehmungsstörung, Sinnestäuschung und keinen Anhalt für eine Störung des Ich-Erlebens. Auch einen Verdacht für ein aktuelles Unfalltrauma, insbesondere eines Schädelhirntraumas oder einer organischen Erkrankung gab es nicht.

Ich entschloss mich, einen möglichen Rauschmittelkonsum in Betracht zu ziehen; äußerte dem Patienten gegenüber diesen Verdacht jedoch zunächst nicht. Des Weiteren blieb ich bei meiner Diagnose einer extremen akuten Belastungsreaktion und zog eine eventuelle affektive Psychose in Verbindung mit einem aktuellen Drogenkonsum in Betracht.

In der vierten Sitzung äußerte der junge Mann, dass die Situation mit seiner Partnerin immer komplizierter werde. Bei einem gemeinsamen Einkauf sei an der Kasse hinter seinem Rücken deutlich über ihn getuschelt worden und er sei von zwei Kindern gegenüber ihren Eltern des sexuellen Missbrauchs beschuldigt worden. Sehr traurig sei er besonders darüber, dass seine Partnerin behaupten würde, sie hätte dies nicht gehört.

Als Erklärung gab der Patient an, dass er vor einiger Zeit einen PC entsorgt hätte, auf dessen Festplatte sich Dateien mit pornografischem Material befunden hätten. Nun habe er den Verdacht, man habe diese entdeckt, denn darauf hätten sich versehentlich auch Filme mit Kindern befunden. Der Verdacht einer psychotischen Symptomatik ließ sich nicht erhärten.

Auf meinen Vorschlag, zur nächsten Sitzung gemeinsam mit seiner Partnerin zu erscheinen, ließ der Patient sich ein und äußerte den Wunsch, dass ich ihr erklären müsse, wie wichtig es sei, dass sie seine Wahrnehmungen bestätige.

Zum nächsten Termin erschien der Patient nicht. Stattdessen rief einige Tage später die Lebenspartnerin an und bat um einen Termin. Die junge Frau berichtete, dass ihr Partner sich, seit dem sie sich gemeinsam einen Kinofilm (Star Wars) angeschaut hatten, merkwürdig verhalten würde.

So würde er, schon unmittelbar nachdem sie aus der Aufführung kamen, kundtun, dass er verfolgt werde. Ungefähr eine Woche später habe er berichtet, dass er am Arbeitsplatz beobachtet und gemobbt werde. So habe man ihm überall, an den Regalen, an Kartons, an der Kasse Star-Wars-Sticker geklebt, um diese dann, wenn er sich nur kurz entferne, wieder abzumachen und beim nächsten Mal wieder anzukleben. Weiterhin würden die Mitarbeiter, um ihn zu verunsichern, hinter seinem Rücken ständig hüsteln, und vor dem Supermarkt habe er wiederholt Eltern und Kinder gesehen, die mit der Unterstellung des Missbrauchs von Kindern im Zusammenhang stehen würden. Weiter gab die junge Frau an, dass ihr Partner sich verändert hätte. Sie nehme an, dass er heimlich Drogen nehmen könnte, um dem Druck im Supermarkt standhalten zu können.

Meinem Angebot, gemeinsam mit ihrem Partner in die Sprechstunde zu kommen, folgte sie eine Woche später. Jetzt unterstellte der Patient seiner Partnerin, dass sie ihn absolut nicht ernst nehmen würde. Auch sie würde, so wie seine Arbeitskollegen, hinter seinem Rücken hüsteln, um ihn zu verunsichern. Außerdem habe er sehr wohl bemerkt, dass sie ihm häufig weißes Pulver in sein Essen streuen würde – was seine Partnerin energisch abstritt.

Mit Fragen wie: „Lieben Sie Ihre Partnerin?“, „Haben Sie im Grunde Vertrauen zu Ihrer Partnerin?“ ließ der Patient sich auf die emotionale Ebene führen und war bereit, über seine Wahrnehmungen zu sprechen. An seiner Gestik und Mimik war deutlich der Moment zu erkennen, in dem er anfing, an seinen Wahrnehmungen zu zweifeln.

Über die Brücke, dass es durchaus auch noch Jahre später durch Drogenkonsum zu Wahrnehmungsstörungen kommen kann, bestätigte der Patient die fremdanamnestische Vermutung, dass er schon über einen längeren Zeitraum wieder massiv Cannabis rauchen würde, um dem Druck am Arbeitsplatz widerstehen zu können.

Ein zeitlicher Zusammenhang mit der Zunahme der Arbeitsbelastung, der Drogeneinnahme sowie dem Auftreten der ersten bewusstseinserweiternden Symptome ließ sich deutlich erkennen.

Ich äußerte den Verdacht einer Psychose nach Cannabisabusus. Es erfolgte eine Aufklärung zur Verdachtsdiagnose und der Hinweis, dass der Patient sich am besten in Begleitung seiner Lebensgefährtin zeitnah in die örtliche psychiatrische Institutsambulanz begeben sollte. Mit Zustimmung des Patienten vereinbarte ich in seiner Gegenwart telefonisch einen Termin.

Der Psychiater der Institutsambulanz bestätigte den Verdacht einer Cannabispsychose. Die Ambulanz übernahm in der Folge die weitere fachärztliche Betreuung. Unter entsprechender Medikamentengabe war innerhalb einer Woche die nahezu komplette Rückbildung der Symptomatik zu beobachten. Anschließend begab sich der Patient in eine Suchtmitteltherapie.

Die Lebensgefährtin wurde weiter im supportiven Sinn in meiner Sprechstunde begleitet.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es mitunter nicht so ist, wie es scheint. Als der junge Mann in meine Sprechstunde kam, erweckte er zunächst den Anschein, dass er Hilfe bei einer partnerschaftlichen Konfliktsituation suchen würde. Auffällig erschien die offenbar nicht ganz klare Überfallsituation und in der weiteren Folge der Bericht über den früheren Drogenkonsum mit anschließendem Selbstentzug. Erst das fremdanamnestische Gespräch ließ den Verdacht einer Drogenpsychose zu.

Frank-Michael KotzteFrank-Michael Kotzte
Heilpraktiker für Psychotherapie, Gesprächstherapie, Krisenintervention, Seelsorge

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