Skip to main content

VFP-Versorgungswerk – Altersvorsorge für alle Mitglieder

Redaktion Freie Psychotherapie
und Robert Zellerer,
Landesdirektor Continentale,
zum VFP-Versorgungswerk
www.vfp-versorgungswerk.de
Hotline 089 /74 11 22 33

Freie Psychotherapie (FP): Lieber Herr Zellerer, Sie haben das VFP-Versorgungswerk entwickelt. Für wen sind Sie und Ihr Versorgungswerk genau da und was verbirgt sich dahinter?

Robert Zellerer (RZ): Seit 40 Jahren betreuen wir Heilpraktiker, Sektorale Heilpraktiker und Tierheilpraktiker (immer m/w/d). Aktuell sind dies über 10 000 Kollegen. Ich musste in dieser langen Zeit immer wieder feststellen, dass viele im Rentenalter nicht ausreichend oder gar nicht abgesichert sind. Der Einstieg in das „heilkundliche Berufsleben“ findet oftmals erst später statt, nach Kindererziehung, nach eigener Krankheit, Unzufriedenheit im Job etc. Meistens vergeht dann auch noch viel Zeit, bis die Praxis richtig „läuft“ und man sich mit dem Thema der eigenen Altersvorsorge überhaupt auseinandersetzen kann und will.

FP: Sicher stehen viele Kollegen vor denselben Überlegungen. Über welche Vorteile und Erleichterungen dürfen sich Ihre Mitglieder im Versorgungswerk freuen?

RZ: Unser VFP-Versorgungswerk hat drei unvergleichbare Vorteile, die es in konventionellen Modellen der Altersvorsorge so nicht gibt:

  • einen niedrigen mtl. Einstiegsbeitrag (ab 25 EURO)
  • eine optionale Zuzahlungsmöglichkeit je nach Erfolg in der Praxis
  • eine sehr hohe steuerliche Absetzbarkeit

FP: Das klingt nach einem durchdachten Konzept. Können Ihre Mitglieder auch garantiert eine sichere und leistungsstarke Vorsorge fürs Alter erhalten?

RZ: Ja, denn bei allen Mitgliedern ist es enorm wichtig, für die eigene ausreichende Versorgung im Alter zu sorgen. Die Lebenshaltungskosten müssen gedeckt sein, aber auch der sehr kostenintensive Teil der eigenen Krankenversicherung im Alter (ganz gleich ob GESETZLICH oder PRIVAT) wird ein zentrales Thema in den späteren monatlichen Belastungen sein.

FP: Wie viele Mitglieder nutzen in Deutschland bereits das VFP-Versorgungswerk?

RZ: Mehr als 900 Kollegen und es kommen laufend neue Mitglieder hinzu.

FP: Ist in der heutigen schwierigen Zinssituation eine derartige Anlage überhaupt noch sinnvoll?

RZ: Anlageformen auf konventioneller Basis haben am Kapitalmarkt natürlich echte Schwierigkeiten, starke Renditen für den Einzelnen zu erwirtschaften. Das VFP-Versorgungswerk hat eine Form von nachhaltigen Aktien mit Garantie gewählt. Ein „Gesamtpaket“ aus enormen steuerlichen Vorteilen, geringem Mindestbeitrag und der Flexibilität in der Zuzahlung je nach Praxiserfolg macht das Versorgungswerk für jedes Mitglied so interessant. Die gesetzliche Grundlage für das VFP-Versorgungswerk ist die staatlich garantierte und geförderte Rürup-Rente. Bis 94 % der in das VFP-Versorgungswerk eingezahlten Beiträge können in 2022 steuerlich angerechnet werden.

FP: Das klingt sehr interessant. Die persönliche Rendite hängt aber auch von der jeweiligen steuerlichen Situation des Einzelnen ab. Können Sie uns einen Richtwert für die monatliche Einzahlung empfehlen?

RZ: Für „Starter“ bzw. Kollegen mit schwankenden Einnahmen (Existenzgründer) würde sich der geringste Monatsbeitrag von 25,- Euro anbieten. Kollegen, die schon länger tätig sind und relativ geregelte monatliche Praxiseinnahmen haben, können auch einen höheren Beitrag wählen. Der entscheidende Punkt ist die persönliche Finanzplanung in jedem Monat, um dann aus steuerlicher Sicht, mit der endgültigen Zuzahlung am Ende des Praxisjahres, die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu bekommen.

FP: Frei wählbare Sonderzahlungen – was kann man sich darunter vorstellen?

RZ: Im VFP-Versorgungswerk sind die Sonderzahlungen der wichtigste Baustein, mit dem man flexibel bleibt und erst dann einzahlt, wenn die steuerliche Situation absehbar ist. Um den besten steuerlichen Effekt zu nutzen, muss die Zuzahlung im Wirtschaftsjahr der Praxis, spätestens bis zum 15. Dezember erfolgen. Das Mitglied kann dabei die Höhe selbst bestimmen.

FP: Die einzelnen Mitglieder haben damit aber eine Menge Eigenverantwortung. Setzt das den Einzelnen nicht ein wenig unter Druck?

RZ: Ganz im Gegenteil – durch einen niedrigen Monatsbeitrag und flexible Zuzahlungsmöglichkeit kann jeder im VFP-Versorgungswerk seine eigene persönliche Vorsorge für sich frei gestalten. Kein monatlicher Druck durch feste Kosten. Es war bisher immer sehr problematisch, sich durch die nicht zu planenden monatlichen/ jährlichen Praxiseinnahmen auf einen festen regelmäßigen monatlichen Beitrag festzulegen. Wir kennen in unserem VFP-Versorgungswerk keinerlei „Beitragsknebel“. Monat für Monat kann unser Mitglied für sich selbst entscheiden, welche Summe es zurücklegt. Im Dezember (spätestens jedoch zum 15.) kann das eigene Konto im Versorgungswerk je nach persönlichem Praxiserfolg aufgefüllt und steuerlich angewendet werden. Es ist kein Muss, eine Zuzahlung in das Versorgungswerk zu leisten.

FP: Wie sieht das dann mit der späteren Auszahlung aus?

RZ: Gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt die Auszahlung immer als lebenslange Rente. Das Mitglied kann zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr frei wählen, wann die Rente endgültig beginnen soll.

FP: Wie sicher ist das VFP-Versorgungswerk?

RZ: Das VFP-Versorgungswerk basiert auf der gesetzlichen „Rürup-Rente“ und wird über die Continentale Lebensversicherung (gegründet 1896) als Versicherungspartner abgewickelt. Die Beiträge fließen fondsgebunden mit Garantie in nachhaltig ausgewählte Aktienfonds. Es gelten hier selbstverständlich auch die Richtlinien der deutschen Lebensversicherungen.

FP: Können auch Angehörige dem VFP-Versorgungswerk beitreten?

RZ: Es können selbstverständlich auch Angehörige dem VFP-Versorgungswerk beitreten, um dann die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen.

FP: Was würde mit dem Vertrag im Falle des vorzeitigen Ablebens passieren?

RZ: Im Todesfall wird die versicherte Todesfallleistung als lebenslange Rente an die berechtigten Hinterbliebenen ausbezahlt.

FP: Kann man das VFP-Versorgungswerk auch kündigen?

RZ: Der dem VFP-Versorgungswerk zugrunde liegende Versicherungsvertrag kann zu jedem nächsten Monatsersten beitragsfrei gestellt werden. Das im Vertrag befindliche Kapital wird dann frühestens zum 62. Lebensjahr verrentet. Bei der Rürup-Rente ist eine Kapitalauszahlung in einer Summe per Gesetz ausgeschlossen.

FP: Macht es auch für ältere Kollegen Sinn, dem VFP-Versorgungswerk beizutreten?

RZ: Für jeden, der Steuern sparen will bzw. der sich ein Zusatzeinkommen im Alter aufbauen möchte, ist der Beitritt sinnvoll. Es sollte allerdings gleich ein höherer monatlicher Beitrag gewählt werden.

FP: Kann man sich das Kapital auch in einer Summe auszahlen lassen?

RZ: Um der in der heutigen Zeit drohenden Altersarmut entgegenzuwirken, erlaubt der Gesetzgeber – da er das Versorgungswerk auch steuerlich fördert – für den Sparer nur eine lebenslange Zusatzrente. Die monatliche Zahlung im VFP-Versorgungswerk ist ähnlich dem der gesetzlichen Rentenversicherung.

FP: Ist nicht schon eine Art Grundrente durch die deutsche Regierung in Planung?

RZ: Der Bundesminister für Arbeit und Soziales (Hubertus Heil) ist nach einem Bericht des Tagesspiegels nun kompromissbereiter bei der Vorsorgepflicht für Selbstständige. Er will nun die Selbstständigen nicht vorrangig verpflichten, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) abzuführen. Wie schon für Ärzte, Anwälte oder Architekten will er ihnen ermöglichen, sich privat durch die Rürup-Rente oder als Mitglied in einem Versorgungswerk fürs Alter abzusichern.

FP: Dann sind die Mitglieder im VFP-Versorgungswerk ja gut für die Zukunft aufgestellt!

RZ: Nähere Informationen erhalten Sie hier: www.continentale.info/anfrage-vfp-versorgungswerk/

Sie können sich unverbindlich informieren und wir stehen Ihnen dann auch jederzeit gerne für eine persönliche und kostenfreie Beratung zur Verfügung. Fordern Sie sich einfach eine personalisierte Berechnung mit Ihrem Wunschbeitrag an.

FP: Vielen Dank, Herr Zellerer, für die spannenden Informationen zum VFP-Versorgungswerk.