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Zertifizierung im Bereich Prävention

+++ Entspannungskurse sehr gefragt +++ Präventionsangebote werden unterstützt +++ Anerkennung durch „Zentrale Prüfstelle“ ist Voraussetzung +++ Methodische Komplettausbildung kann durch Berufsverband „WBG“ zertifiziert werden +++ VFP-Mitglieder zahlen nur den halben Mitgliedsbeitrag

Die Vorteile der Teilnahme an Entspannungskursen für den Einzelnen

Gruppen zum Erlernen des autogenen Trainings, der progressiven Muskelentspannung oder anderer Stressabbautechniken werden von vielen Psychologischen Beratern und Heilpraktikern für Psychotherapie (immer m/w/d) zusätzlich zur Einzelberatung/-therapie angeboten.

Dies hat seinen guten Sinn – zum einen, weil rund 80 % aller Ratsuchenden über psychosomatische Beschwerden als Begleiterscheinung zu ihren psychosozialen Konflikten klagen. Zum anderen, weil sich diese Methoden seit über 100 Jahren zur Linderung solch funktioneller Beschwerden hervorragend bewährt haben.

Sie beruhen auf einer gezielten Harmonisierung des gestörten Gleichgewichts von Anspannung und Entspannung. Körper und Seele finden ihren eigenen Rhythmus wieder. Werden diese Selbsthilfemethoden regelmäßig geübt, bringen sie – ohne schädliche Nebenwirkungen – psychische Entspannung und Ausgeglichenheit, innere Ruhe und Sicherheit. Dabei sind AT, PM etc. keine lediglich „zudeckenden“ Verfahren, wie gelegentlich behauptet wird. Mit ihnen werden nicht nur Beschwerden angegangen, sondern sogar Ursachen aufgedeckt. Man gewinnt inneren Abstand zu belastenden Konflikten und klarere Sicht.

Vielfach können durch die Entspannungs- übungen neue Kräfte gewonnen und dann auch vorher unlösbar erscheinende Probleme aktiv angegangen werden. Stagnationsphasen in der Einzelberatung/-therapie werden rasch überwunden, wenn die Klienten die Übungen nicht nur passiv über sich ergehen lassen, sondern sie sich wirklich zu eigen machen und dabei erleben, dass sie sich damit helfen können.

In aller Regel ist dafür das Erlernen dieser Methoden zusammen mit anderen günstiger. Eine Gruppe hat eine verstärkende Wirkung: Die Möglichkeit, Beschwerden zu artikulieren und sich mit Störungen anderer Teilnehmer auseinanderzusetzen, hilft allen Beteiligten, besser mit sich und der Umgebung fertigzuwerden. Über das gemeinsame Bedürfnis, Entspannung zu lernen und Stress abzubauen, kommen die Teilnehmer zu einem intensiven Austausch über ihre Lebenssituation.

Hier erzählt die Bandarbeiterin von dem ständig antreibenden Akkordsystem und der Ingenieur von dem ihn bedrängenden Rationalisierungsdruck. Die Abiturientin, die sich auf ihre Prüfung vorbereiten will, hört dem Ehepaar zu, das einen neuen Lebensrhythmus nach dem vorzeitigen Ruhestand sucht. Der junge Mann, der unter der Kritik seines Chefs immer kleiner wird, sitzt neben dem Abteilungsleiter, der sein Magengeschwür auskurieren will. Die Mutter, die sich von ihren beiden kleinen Kindern aufgefressen fühlt, lernt von den Eltern, die gemeinsam erschienen sind, um mehr Ruhe und Ausgeglichenheit für ihr Zusammenleben zu finden. Die Ehefrau, die durch die Pflege ihres schwer kranken Mannes stark gefordert ist, wird durch die Krankenschwester getröstet, die die Belastungen des Schichtdienstes abbauen möchte …

Mit nur etwas Fantasie kann man sich vorstellen, wie hier nicht nur der einzelne Kursteilnehmer, sondern sein gesamtes Familiensystem betroffen ist und wie umgekehrt eine Entlastung und Gesundung des Einzelnen zu einer Entkrampfung und Beruhigung des Familienlebens führt.

Die Vorteile von Entspannungskursen für die Gesellschaft und die Krankenkassen

Angesichts der in den letzten Jahren ständig steigenden Zahlen von Krankschreibungen und Frühverrentungen aufgrund psychischer Krankheiten und psychosomatischer Beschwerden ist es kein Wunder, dass auch der Staat und die gesetzlichen Krankenkassen der Prävention mehr Gewicht verliehen haben. Mit dem Präventionsgesetz versucht man seit 2015 der Entwicklung entgegenzusteuern, dass die Ausgaben der Krankenkassen ins Unermessliche steigen.

Die gesetzlichen Regelungen dafür sind in den §§ 20, 20a, 20b und 20c des Sozialgesetzbuches SGB V niedergelegt. Wie das konkret umgesetzt werden soll, ist im „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes (vom 21.6.2000, S. 8ff.) ausgeführt:

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt unter Einbeziehung unabhängigen, insbesondere gesundheitswissenschaftlichen, ärztlichen, arbeitsmedizinischen, psychotherapeutischen, psychologischen, pflegerischen, ernährungs-, sport-, sucht-, erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Sachverstandes sowie des Sachverstandes der Menschen mit Behinderung einheitliche Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen nach Absatz 1 fest, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalt, Methodik, Qualität, intersektoraler Zusammenarbeit, wissenschaftlicher Evaluation und Messung der Erreichung der mit den Leistungen verfolgten Ziele.

Er bestimmt außerdem die Anforderungen und ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung von Leistungsangeboten durch die Krankenkassen, um insbesondere die einheitliche Qualität von Leistungen nach Absatz 4 Nummer 1 und 3 sicherzustellen.

Als Institution für die Zertifizierung von Leistungsangeboten und Leistungsanbietern wurde 2014 die Zentrale Prüfstelle Prävention mit Sitz in Essen gegründet. Sie bestimmt seitdem darüber, welche beruflichen und sonstigen didaktisch-methodischen Qualifikationen diejenigen Kursleiter erfüllen müssen, deren Kurse dann auch von den Krankenkassen anerkannt werden, damit die Teilnehmer dieser Kurse nach regelmäßigem Besuch 80 % der jeweiligen Kursgebühr von ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen.

Kursleiter-Qualifikationen bei der Zentralen Prüfstelle Prävention

Seit 1. Oktober 2020 gelten im neuen Präventionsleitfaden erheblich verschärfte Anforderungen – sowohl bei der beruflichen Grundqualifikation eines Kursleiters als auch bei der Zahl der Ausbildungsstunden, die man nachzuweisen hat. Man braucht künftig eine staatliche Grundqualifikation wie z. B. einen Studienabschluss in einem pädagogischen/psychologischen/ medizinischen Grundberuf. Dabei wird der Heilpraktiker für Psychotherapie allein – ohne akademischen Abschluss – schon lange nicht mehr anerkannt. Und auch ein Musterprozess eines VFP-Mitglieds, den wir unterstützt haben, konnte das leider nicht ändern.

Und reichten bis Ende September 2020 für die Weiterbildung zum Kursleiter für Autogenes Training und zur progressiven Muskelentspannung der Nachweis von jeweils 36 Unterrichtsstunden, sind danach nun mindestens 90 Zeitstunden (entspricht 120 UStd.) fachpraktische Kompetenz erforderlich!

Die Deutschen Paracelsus Schulen haben in Zusammenarbeit mit folgenden Berufsverbänden ihre Aus- und Fortbildungen in den Handlungsfeldern Stressmanagement und Bewegungsgewohnheiten des „Leitfadens Prävention“ optimiert:

WBG, Fachverband Wellness, Beauty und Gesundheit e. V.

VUH, Verband Unabhängiger Heilpraktiker e. V.

VFP, Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e. V.

Komplettausbildungen an den Deutschen Paracelsus Schulen

Deshalb wurden seit Oktober 2020 an den Paracelsus Schulen die Ausbildungsstunden im Präsenzunterricht (fachpraktische Kompetenz) angepasst:

Autogenes Training und progressive Muskelrelaxation je 120 Unterrichtsstunden (Grundkurs 36 UStd., Aufbaukurs 84 UStd.),

Rückenschule und -training auf 60 UStd.,

Qigong-Ausbildung auf 460 UStd. (360 UStd. Grundkurs, 100 UStd. Aufbaukurs)

Yoga-Ausbildung an die internationalen Standards mit 640 UStd. (Grund- und Aufbaukurs je 252 UStd., Masterclass 136 UStd.).

Damit können Paracelsus-Absolventen die für diese Ausbildungsbereiche erforderlichen fachpraktischen, bei Yoga und Qigong auch darüber hinaus die fachwissenschaftlichen und fachübergreifenden Voraussetzungen nach dem Präventionsleitfaden im Präsenzunterricht erfüllen.

Der WBG als anerkannter Fachverband und Zertifizierungsstelle

Der WBG zertifiziert als Fachverband ab sofort auch die Seminarleiter-Ausbildungsabsolventen der Bereiche Yoga, autogenes Training, progressive Muskelrelaxation, Rückentraining und Qigong, die die geforderten Unterrichtsstunden nachweisen können.

Da der „Leitfaden Prävention“ Qualifizierungsmaßnahmen in diesen Bereichen auch von Fachverbänden vorsieht, können wir Ihnen diese Zertifizierungsmöglichkeit bieten. Die Verbandsprüfung besteht neben der praktischen Prüfung an den Verbandsschulen aus einer Multiple-Choice-Prüfung und einer Facharbeit. Detaillierte Informationen zu den Zertifizierungen finden Sie im Internet auf www. wellness-fachverband.de unter dem Button „Zertifizierung“. Ein absolviertes Zertifizierungsverfahren berechtigt zur Führung der Bezeichnungen:

Geprüfte/r Wellnesstrainer/in (WBG)

Geprüfte/r Gesundheits- und Wellnesspraktiker/in (WBG)

Geprüfte/r Massagepraktiker/in (WBG)

Geprüfte/r Entspannungstrainer/in (WBG)

Geprüfte/r Ernährungsberater/in (WBG)

Geprüfte/r Rückentrainer/in (WBG)

Geprüfte/r Yogalehrer/in (WBG)

Geprüfte/r Qigong-Lehrer/in (WBG)

Geprüfter/r Seminarleiter/in Autogenes Training (WBG)

Geprüfte/r Seminarleiter/in Progressive Muskelrelaxation (WBG)

Sie sind noch kein Mitglied im WBG?

Um Ihnen als Psychologischer Berater oder Heilpraktiker für Psychotherapie die Zertifizierung zum geprüften Trainer bzw. zum geprüften Seminarleiter zu ermöglichen, melden Sie sich als Mitglied im WBG an. Sie zahlen dann dort nur den halben Mitgliedsbeitrag, um an der WBG-Zertifizierung teilnehmen zu können.
https://www.wellness-fachverband.de/mitgliederbereich/mitglied-werden

Wir freuen uns auf Sie!