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Praxisräume sind für Einbrecher attraktiv

Praxisräume sind für Einbrecher ausgesprochen attraktiv! Die Polizei weiß: Potenzielle Beute ist nicht entscheidend – es zählt das geringe Risiko!

Sommer und Herbst sind Hochsaison für Einbrecher, denn in den Ferienzeiten steigt für Straftäter die Wahrscheinlichkeit, ungestört arbeiten zu können – dies gilt umso mehr nach Wegfall der coronabedingten Beschränkungen und der entsprechenden Lust am Verreisen. Ziele sind keineswegs nur Häuser und Wohnungen, sondern auch Geschäfts- und Praxisräume. Im Herbst ist die hohe Zeit der „Dämmerungs-Einbrüche“: Zwischen 18 und 22 Uhr lässt sich von außen leicht erkennen, ob in einem Gebäude Leben herrscht oder ob die Nutzer unterwegs sind.

Nach Angaben der Deutschen Ärzteversicherung ist die Zahl der Einbrüche in Arztpraxen in den vergangenen Jahren um rund 30 % gestiegen.

„Na ja“, mag der Laie denken, „beim Arzt gibt es Rezeptblöcke, verschreibungspflichtige Medikamente oder teures Gerät. Aber bei mir als Heilpraktiker für Psychotherapie (immer m/w/d) ist doch nichts zu holen. Da macht der Einbruch keinen Sinn.“

Doch so denken Einbrecher nicht, wissen die Präventions-Profis der Polizei. Für Straftäter ist in der Regel nicht der Wert der potenziellen Beute entscheidend, sondern ein möglichst geringes Risiko: voraussehbar zu bestimmten Zeiten leer stehende Räume, nicht zu einsam gelegen, idealerweise aus verschiedenen Richtungen erreichbar, sodass sich An- und Abfahrtsweg unterscheiden – das zieht Einbrecher magisch an. Ein weiterer Grund für die Täter ist oftmals die Vermutung, in einer Praxis könnten sich auch Medikamente befinden.

Um einen Einbruch zu vermeiden, sind darum gut gesicherte Fenster und Türen entscheidend: Für das Öffnen eines „normalen“ Fensters oder einer Tür braucht ein Profi in der Regel keine Minute. Je länger es aber dauert, sich Zugang zu verschaffen, und je mehr Lärm dabei entsteht, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass es wirklich zu einem Einbruch kommt.

Wie sich der Einbruchschutz von Praxisräumen oder eines kompletten Gebäudes sinnvoll steigern lässt, wissen die Fachleute der Polizei. Die schauen sich die fraglichen Räume gegebenenfalls auch an und können individuell beraten.

In jedem Fall sollten einige Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden. Dazu gehört – gerade angesichts der bei Heilpraktikern und Heilpraktikern für Psychotherapie üblichen Barzahlung – vor allem, Geldbestände nach Feierabend entweder mit nach Hause zu nehmen oder adäquat zu sichern. Versicherungen raten:

Schreibtische bzw. Kassensysteme sollten auf keinen Fall abgeschlossen sein. Diebe werden im Einbruchsfall diese gewaltsam öffnen und obwohl keinerlei brauchbarer Inhalt/Bargeld vorhanden ist, ist der Schaden durch den Aufbruch oft enorm.

Außerdem sollte man das Verhalten praxisfremder Besucher und Patienten im Auge behalten: Nicht selten werden Einbruchziele ausgekundschaftet, um möglichst schnell und reibungslos arbeiten zu können. Selbstverständlich sollte vor jedem – auch kurzfristigen – Verlassen des Gebäudes sichergestellt sein, dass die Fenster und die Haustür verschlossen sind.

Auch ein Gespräch mit der Versicherung macht Sinn: Sind elektronische Geräte gegen Einbruchdiebstahl versichert? Dafür gibt es die sog. Praxisinhalts-/Praxisunterbrechungs- bzw. Elektronikversicherungen.

Die Praxisinhaltsversicherung kann man mit einer privaten Hausratversicherung vergleichen. Sie leistet für die Schäden bei Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel.

Eine Praxisunterbrechungsversicherung leistet dann für Schäden, wenn der Praxisbetrieb nicht fortgeführt werden kann (z. B. entgangener Gewinn, feste Kosten, Steuern, Versicherung usw.)

Die Elektronikversicherung (alle elektronischen Geräte in der Praxis: Therapie-, Diagnostikgeräte, Bioelektronik usw.) leistet zusätzlich zu den oben genannten Gefahren auch für Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, grobe Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler Dritter usw.

Wie steht es um den Versicherungsschutz, wenn am helllichten Tag und im laufenden Betrieb etwas gestohlen wird?

Die einfache Wegnahme (ohne Einbruchdiebstahl) ist nicht versicherbar – man sollte wertvolle Dinge bzw. DSGVO-schutzbedürftige Dinge nicht offen in der Praxis liegen lassen.

Sind z. B. Mäntel und Taschen von Patienten versichert?

Gestohlene Patientensachen werden i. d. R. von der Berufshaftpflichtversicherung übernommen. Sinnvoll ist es aber, die Patientenkleidung mit ins Behandlungszimmer zu nehmen, um „Situationen“ zu vermeiden. Mitunter wird von „Patienten“, die z. B. ihre Rechnung nicht bezahlen möchten, ein Diebstahl einfach „behauptet“.

Zahlt die Versicherung, wenn von den Einbrechern zwar nichts gestohlen, aber viel zerstört wird?

Wenn nach einem Einbruch zwar nichts gestohlen, aber die Praxis verwüstet wurde, dann ist das im Rahmen der Praxisversicherung mitversichert.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Aufbewahrung von Patientendaten!

Patientendaten auf Papier müssen versicherungstechnisch in einem abgeschlossen Aktenschrank aufbewahrt werden, aber nach einem Brand sind diese meist komplett vernichtet.

Die elektronische Sicherung von Patientendaten (z. B. auf einem Stick) ist bei einem Brand ebenfalls unbrauchbar. Sie sollten entweder nicht in den Praxisräumen aufbewahrt werden oder gleich in einer sicheren Cloudlösung.

Vernichtete Patientendaten sind nicht nur existenzgefährdend, sie müssen den Verlust – da es sich um Medizindaten handelt – auch behördlich melden.

Jens Heckmann
Experte für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit,
Mitglied im Service-Team des VFP

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Robert Zellerer

Landesdirektor der Continentale,
Geschäftsführer der Zellerer GmbH

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