Hypnosetherapie oder Hypnosetraining
Heilpraktiker und Psychologischer Berater: Wer darf Hypnose wie anwenden und bewerben?
In seiner Rede zur Eröffnung des Psychotherapie-Symposiums in Ulm, das unter dem Gesamtthema „Trance – Hypnose – Suggestion“ zahlreiche Expertenvorträge und Workshops bot, wies der VFP-Präsident Dr. Werner Weishaupt auf folgende Aspekte hin:
Die klassische Hypnose und die moderne Hypnotherapie haben in den vergangenen 20 Jahren einen rasanten Aufschwung erlebt. Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Studien zu unterschiedlichen Anwendungsbereichen und eine sehr gute Fachliteratur. Gleichwohl ist diese effektive Methode von den Krankenkassen bislang nicht als erstattungsfähig anerkannt worden. Der allmächtige „Gemeinsame Bundesausschuss“ sitzt dazwischen und verhindert, dass innovative Konzepte zum Wohle der Patienten tatsächlich in diesem Rahmen genutzt werden. Das ist eine politisch willkürliche Entscheidung, wie unser Nachbarland Österreich zeigt, in dem 22 psychotherapeutische Verfahren als wissenschaftlich und deshalb auch als erstattungsfähig durch die Krankenkassen angesehen werden.
Für die Heilpraktiker für Psychotherapie ergibt sich aus dieser Situation in Deutschland noch ein Marktvorteil, jedenfalls für die Patienten, die bereit und in der Lage sind, selbst etwas für ihre Gesundheit zu investieren. Daneben kann und darf auch der Psychologische Berater außerhalb der Heilkunde Hypnose anwenden. Aber unter welchen Voraussetzungen ist das der Fall?
Ist Hypnose stets Therapie? Oder darf auch der Psychologische Berater Hypnose anwenden – und wenn ja: unter welchen Voraussetzungen?
Ich möchte mit den folgenden Hinweisen nicht als „Spielverderber“ wirken, sondern Ihnen ganz im Gegenteil den rechtssicheren Rahmen aufzeigen, in dem Sie dann Ihre Fähigkeiten entfalten können!
So vertritt z. B. die DGH (Deutsche Gesellschaft für Hypnose e. V.) die These, Hypnose sei stets Therapie und bedürfe daher der Therapieerlaubnis. Bei der Arbeit mit dem Unbewussten könne immer etwas Unvorhergesehenes passieren, das dann therapeutisch aufgefangen werden müsse. Und schon die Unterscheidung, ob jemand für eine Trance geeignet sei oder nicht, setze diagnostische Kenntnisse voraus. Wer die aber anwendet, braucht eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz!
Auf der anderen Seite gibt es aber auch den Bereich des Hypnosetrainings oder mentalen Trainings. Kein Spitzensportler kommt mehr ohne aus, kein großer Künstler kann darauf verzichten. Und diese Techniken eignen sich eben nicht nur für die Elite, sondern für alle Menschen, die durch ihr Leben turnen, mit Schwierigkeiten ringen, über Hindernisse springen, sich durchfechten oder durchboxen oder gegen den Strom schwimmen müssen ...
Beim Hypnosetraining, das der Psychologische Berater mit gesunden Menschen durchführen darf, geht es um die Verbesserung von Fähigkeiten – und eben nicht um die Behandlung von Schmerzen, Befreiung von Ängsten und Depressionen, Aufdecken von Erlebnissen aus der Kindheit oder früheren Leben usw. – Wer dies annoncieren und umsetzen will, braucht tatsächlich die Therapieerlaubnis!
Hier herrscht bei recht vielen Kollegen – und auffälligerweise vor allem bei denjenigen, die Hypnose anbieten – noch eine Unkenntnis, die schnell zu einer Abmahnung oder im Extremfall auch zu einer Praxisschließung führen kann.
Manche Kollegen beschreiben auf ihren Flyern und Websites, was Hypnose alles kann – und das ist ja z. B. auch Schmerzausschaltung und körperliche Heilung – und erwecken damit als Psychologische Berater oder Coach den Eindruck, dass sie das alles in ihrer Praxis machen. Nirgendwo sonst wird nach meiner Beobachtung so vollmundig getextet, wird manchmal sogar das „Blaue vom Himmel“ versprochen, wie bei der Werbung von einigen Hypnosetrainern und Hypnosetherapeuten! Schauen Sie sich mal dazu diverse Homepages an. Da wirkt vieles völlig unseriös, vor allem wenn dann noch parallel zur Hypnosebehandlung mit Showhypnose-Auftritten geworben wird!
Durch solche Werbung haben wir alle es schwer, unsere Arbeit als Psychologische Berater und Heilpraktiker für Psychotherapie seriös darzustellen. Deshalb die Bitte an alle VFP-Mitglieder: Bleiben Sie bescheiden, werben Sie sachlich-informierend. Das ist das bessere Zeugnis.
Wie darf für Hypnosetraining und Hypnosetherapie geworben werden? Das HWG wurde entrümpelt, aber es gibt immer noch Werbeverbote!
Auch wenn es nach dem neuen Heilmittelwerbegesetz jetzt erlaubt ist, mit Bildern zu werben, mit eigenen Fachartikeln und mit Anerkennungsschreiben von Patienten oder Klienten: Verboten bleibt jede Werbung, die irreführende, abstoßende, angstmachende Darstellungen enthält oder Anleitungen zur Selbstdiagnose und Selbstbehandlung.
Wir bieten Ihnen an: Schicken Sie uns Ihre Flyer-Entwürfe und Homepage-Texte vor der Veröffentlichung zur Prüfung zu. Dann sind Sie mit Ihrer Werbung auf der sicheren Seite.
Dr. paed. Werner Weishaupt
Präsident des VFP e. V.