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Zwischenstand bezüglich der Berufsbezeichnungen bei Google und Bing

Die gute Nachricht ist, dass sich bislang kein Heilpraktiker für Psychotherapie bei uns gemeldet hat, der tatsächlich wegen der von den Internetriesen hinzugefügten Kategorie „Psychotherapeut/in“ abgemahnt oder verklagt worden ist.



Und wenn Sie – entsprechend unseren früher gemachten Vorschlägen - Einspruch bei Google und Microsoft wegen der falschen Titulierung eingelegt haben, haben Sie das derzeit Mögliche getan, was auch ausreichen sollte, um Sie vor Abmahnungen und Klagen zu schützen.

Dass es unseres Wissens bislang keine Abmahnung oder Klage gab, mag damit zusammenhängen, dass die Bezeichnung „Pschotherapeut/in“ eben nicht von den Kolleginnen oder Kollegen eingeschrieben oder beauftragt worden, sondern von den Suchmaschinen hinzugefügt worden ist. Gleichwohl bedarf es nach wie vor einer juristischen Klärung dieses Sachverhalts, vor allem weil die von Google einzig angebotenen anderen Berufsbezeichnungen „Heilpraktiker“, „Psychologischer Berater“ oder „Alternativmediziner“ alle problematisch sind:

Heilpraktiker ohne Hinweis auf die Beschränkung auf Psychotherapie dürfen wir aus gesetzlichen Gründen nicht führen – genauso wenig wie eben Psychotherapeut / Psychotherapeutin.

Psychologischer Berater unterschlägt unsere therapeutische Kompetenz und führt – wie einzelne von Ihnen uns jetzt nach etlichen Wochen gemeldet haben – zu einem drastischen Rückgang von Anfragen und damit Umsätzen. Denn wenn Menschen in Not im Internet nach „Psychotherapie“ / „Psychotherapeuten“ suchen, werden die Psychologischen Berater natürlich nicht angezeigt!

Alternativmediziner passt für uns genauso wenig und birgt zudem das Risiko, von Ärzten / Ärztekammern etc. abgemahnt zu werden, weil wir ja keine Mediziner sind und Patienten auf der Suche dadurch in die Irre geleitet werden.

Einige von Ihnen haben es geschafft, z.B. durch Nutzung der Chatfunktion bei Bing/Microsoft die falschen Bezeichnungen kurzzeitig zu löschen. Nach ein paar Wochen stellten sie aber fest, dass die gelöschten Begriffe „Psychotherapeut/in“ erneut unter ihrer Praxisbezeichnung oder auch Berufsbezeichnung als „Heilpraktiker für Psychotherapie“ standen. Es scheint also eine Steuerung durch automatische Algorithmen zu geben, die nur durch eine gewollte Neuprogrammierung zu ändern ist. Bislang fehlt jedoch offensichtlich der Wille und die Einsicht bei den Verantwortlichen von Google und Microsoft.

Die Ignoranz der Unternehmen ging leider sogar so weit, dass die Einträge verschiedener Kolleginnen/Kollegen von ihnen – nach kurzer Ankündigung – wegen Inkompatibilität inzwischen vollständig gelöscht worden sind, was natürlich bei den Betroffenen einen wirtschaftlichen Schaden hinterlässt, wenn sie über die größte Suchmaschine der Welt nicht mehr auffindbar sind!

Nachdem wir herausgefunden haben, dass nach § 17 Abs. 1 e u. Abs. 2 DSGVO alle Datenverarbeitenden gezwungen sind, rechtswidrige Suchergebnisse zu löschen, haben wir uns an den Bundesdatenschutzbeauftragten gewandt und erwarten von ihm Unterstützung bei der Durchsetzung.

Sobald wir von dort eine Antwort haben, teilen wir sie wieder im Newsletter.