Skip to main content

News

Ausfallhonorar und Zahlungsverweigerung

Ausfallhonorar und ZahlungsverweigerungAnlässlich eines konkreten Falles einer Paartherapie haben wir RA Dr. jur. Sasse gebeten, eine Stellungnahme für uns zu erarbeiten, wie unsere Rechte und Pflichten sind, wenn Klienten die Bezahlung des Erstgesprächs oder von ganz kurzfristig abgesagten Folgesitzungen verweigern. Entscheidend für beide Situationen ist die vorherige schriftliche Vereinbarung der Geschäftsbedingungen – am besten in einem Beratungs- bzw. Behandlungsvertrag. Ein Muster dafür finden Sie im internen Mitgliederbereich auf unserer Homepage. Ebenfalls dort haben wir die ausführliche Stellungnahme von Dr. Sasse für Sie zum Nachlesen hochgeladen. Daraus geht hervor, dass eine bloße Aufklärung über die AGBs der Beratung/Behandlung auf der eigenen Praxishomepage nicht ausreicht.

< Zurück