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News

Update BGW: Einspruch, Eingruppierung Gefahrenklasse

Da die Fragen rund um Anmeldepflicht / Versicherungspflicht und ggf. die zutreffende Eingruppierung in die richtige Gefahrenklasse weiterhin viele Mitglieder beschäftigen, möchten wir Ihnen einen Zwischenbescheid geben: 

  1. Wir haben im Namen des VFP und aller seiner Mitglieder jetzt schon zum 2. Mal bei der BGW Einspruch gegen die aus unserer Sicht falsche Eingruppierung in die Gefahrenklasse 3,78 (Praxen von Heilpraktikern) statt Gefahrenklasse 2,11 (Praxen von Psychologen und Psychotherapeuten) eingelegt. Der Unterschied im Jahresbeitrag – wenn man sich selbst dort gegen Unfälle versichert – liegt bei ca. 100 Euro. Tatsache ist, dass uns bei der BGW versicherte Kollegen gemeldet haben, dass sie seit Jahren in der Klasse 2,11 versichert sind!

  2. Vor allem haben wir gegen die aus unserer Sicht unsinnige Begründung protestiert, die Heilpraktiker für Psychotherapie dürften ihre Arbeitsstätte nicht „Praxis für Psychotherapie“ nennen; das dürften nur die approbierten Psychotherapeuten. Das PsychThG verbietet nur das Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in“ allen anderen, die nicht nach diesem Gesetz approbiert sind. Das heißt: Selbstverständlich dürfen wir die Bezeichnung „Praxis für Psychotherapie“ dann verwenden, wenn wir ergänzend hinzufügen

    - entweder „nach dem Heilpraktikergesetz“ (bitte gleich groß schreiben wie den Praxisnamen)

    - oder unsere Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“.

  3. Da aber einige weitere Fragen im Zusammenhang mit der BGW noch offen sind, haben wir jetzt die Fachanwältin für Medizinrecht Frau Dr. Schröder gebeten, diese anwaltlich mit der BGW zu klären. Sobald wir dazu nähere Auskünfte haben, geben wir sie sofort an Sie per Newsletter weiter. Bis dahin empfehlen wir Ihnen, Widerspruch gegen einen falschen Eingruppierungsbescheid einzulegen bzw. aufrecht zu erhalten, schon um keine Fristen zu versäumen.

    Stand 01.12.2024




UPDATE 22.12.2024

Wie geht’s weiter mit der BGW?

Inzwischen hatten wir einen regen Mail- und Briefwechsel mit der BGW und haben – wegen der Komplexität der Thematik Frau Dr. jur. Schröder als Rechtsanwältin eingeschaltet. Sie hat von der BGW verschiedene Auskünfte verlangt. Sie und wir alle warten aber noch auf konkrete Antworten. Leider sind wir hier zeitlich von der BGW abhängig.

Auf der anderen Seite hat sie, da sie von der Richtigkeit ihrer Eingruppierung der Heilpraktiker für Psychotherapie in die Rubrik der „Heilpraktiker“ überzeugt ist, vielen von Ihnen auch schon geschrieben und die Rücknahme Ihrer Widersprüche verlangt.

Unsere aktuelle Empfehlung ist daher jetzt in diesem Fall, Ihren Widerspruch nicht länger aufrecht zu erhalten und ggf. Bußgelder zu riskieren. Dabei gehen wir davon aus, dass die BGW in jedem Fall dann Ihre Eingruppierung ändern muss (auch rückwirkend), wenn ein Gericht zu dem Schluss kommt, dass sie unrechtmäßig ist.

Für alle, die sich als Selbständige pflichtgemäß bei der BGW nur registrieren ließen, ohne dass sie Mitarbeiter:innen haben, ist diese Diskussion ohnehin nicht entscheidend, weil sie ja keine Versicherungsbeiträge für ihre Angestellten zahlen müssen – im Unterschied zu allen, die Hilfskräfte oder Kolleg:innen angestellt haben. Nur für diese Angestellten ist der Versicherungsbeitrag in der Gruppe 3,78 (Heilpraktiker) derzeit höher als in der Gruppe 2,11 (Psychologen).
Wir werden Sie auf jeden Fall auf dem Laufenden halten!