Beschwerde gegen Heilpraktiker-Hetze erfolgreich
Ein erfreuliches Ergebnis in diesem Zusammenhang ist, dass der Presserat (ein Organ der Journalisten) die Vorgehensweise des Journalisten Hinnerk Feldwisch in einem Artikel des Berliner Tagesspiegels als „Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht“ kritisiert hat.
In der Online-Ausgabe dieser überregionalen Tageszeitung hatte Feldwisch in einem Artikel mit der Überschrift „Heilpraktiker – Gefahr oder Segen?“ behauptet, Patienten trauten sich oft nicht, gegen Heilpraktiker vorzugehen.
Feldwisch ist als Journalist für seine Anti-Heilpraktiker- und Anti-Homöopathie-Artikel bekannt. Er betreibt mit einer ex-Spiegel-Journalistin seit kurzem die Webseite Medwatch, die finanziell offiziell u.a. vom Dt. Konsumentenbund DKB finanziert wird. Der DKB ist ein Abmahnverein, der Heilpraktiker für Webseiten und Werbeaussagen abmahnt.
Der DKB finanziert neben Medwatch auch das Informationsnetzwerk Homöopathie, deren Vorstand Natalie Grams ebenfalls eine Aktivistin gegen Heilpraktiker und Homöopathie ist, und die von Feldwisch gern interviewt wird. Botschaften und Themen des INH gegen Heilpraktiker finden sich in letzter Zeit in Feldwischs Seite Medwatch wieder – und dann auch in anderen Medien, für die er schreibt. Wie im Tagesspiegel.
Eine Leserin hatte die Zeitung beim Presserat angezeigt, da er aus ihrer Sicht mit unbelegten Tatsachenbehauptungen den Ruf der Heilpraktiker schädigt. Bei der Aussage des Journalisten handele es sich um eine unbelegte Tatsachenbehauptung. Die Redaktion habe diese Behauptung nicht mit Fakten untermauert. Aufgrund der Tragweite der Behauptung wäre dies jedoch notwendig gewesen, so der Presserat.
Wer sich ebenfalls beim Presserat über ungerechtfertigte Berichterstattung gegen Heilpraktiker beschweren
möchte, kann dies ganz einfach online tun: https://www.presserat.de/
(Quelle: https://heilpraktiker-newsblog.de/2019/03/27/presserat-verurteilt-falschaussage-ueber-heilpraktiker/ )