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Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerrecht ausgeschrieben

Wir erinnern uns: Am 30. Oktober 2019 hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht ausgeschrieben, das mögliche Veränderungen beim Berufsstand der Heilpraktiker:innen beurteilen sollte.

Im April 2021 stand das Gutachten dann zur Verfügung und am 15. November 2021 fand dazu eine öffentliche Anhörung statt. An der virtuell durchgeführten Konferenz nahmen 65 Vertreter:innen verschiedenster Bereiche des Gesundheitssystems teil. Der VFP hatte im Vorfeld eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und gemeinsam mit anderen Berufsverbänden den Berufsstand vertreten.

Jetzt hat das BMG ein weiteres Gutachten ausgeschrieben. Es handelt sich um ein statistisches Gutachten, bei dem es um Zahlen und Fakten geht.

Das Gutachten soll neben der Heilpraktikererlaubnis auch die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und der Physiotherapie betrachten sowie die jeweilige Perspektive der Patient:innen. Der Auftrag umfasst zwei Lose.

Los 1 betrachtet die Heilpraktikererlaubnis und die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in der Psychotherapie und in Physiotherapie. Das Gutachten soll jeweils repräsentativ Fragestellungen in den Themenbereichen Berufsstand, Berufsausbildung und Berufsausübung inkl. Sicherheit der Patient:innen, Therapiemethoden sowie Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren untersuchen.

Los 2 betrachtet Fragestellungen zu den Patient:innen von Heilpraktiker:innen sowie zu den Patient:innen von Personen mit sektoralen Heilpraktikererlaubnissen in der Psychotherapie und der Physiotherapie.

Das Gutachten ist innerhalb von 18 Monaten zu erstellen. Die Arbeiten sollen im Mai 2023 beginnen. Da es sich bei dem Gutachten um einen ambitionierten Fragenkatalog handelt, bereitet sich der VFP darauf vor, hier unterstützend tätig zu sein.

Die aktuelle Ausschreibung des BMG ist im internen Mitgliederbereich unter „Aktuelles“, dort finden Sie auch unsere Stellungnahme zum Rechtsgutachten des BMG vom 19. August 2021.

Stand 16.02.23