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Steuerfrage des Monats: Grundsteuererklärung – Praxis im Wohnhaus

„Die Grundsteuer berechnet sich in drei Schritten: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.“ Alles klar!
Leider können wir nicht alle Fragen beantworten, die sich in puncto Grundsteuer ergeben.

Was wir jedoch beantworten können, wie es sich verhält, wenn sich die Praxis im eigenen Haus befindet. Unser Experte, Steuerberater John Pohlmann, klärt auf.



Frage:

Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Praxisräume im eigenen Haus als gewerbliche bzw. Nutzfläche rauszurechnen? Die Größe meiner beiden Räume sind < 20 %. Sie werden ausschließlich, also 100% als Praxisräume genutzt. Vielen Dank!

Antwort:

Sie müssen die Praxisräume bei der Angabe der Wohnfläche abziehen und dann im Feld Nutzfläche eintragen.

Hinweis: Wohnflächen fließen in ihrem Bundesland nur mit 70% in die Berechnung ein, Nutzflächen hingegen vollständig. Diesen Nachteil müssen sie wohl hinnehmen.

Viele Grüße
Ihr John Pohlmann

Link: Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten (Quelle: Bundesministerium für Finanzen)
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

Stand 16.02.23