Fachanwalt Dr. Sasse: Impfpflicht ist verfassungsgemäß
Aktuell hat Verbandsanwalt Dr. René Sasse eine erste juristische Prüfung vorgenommen und kommt in seinem Videobeitrag https://www.heilpraktikerrecht.com/2021/11/24/video-rechtliche-ueberlegungen-zur-impfpflicht/
zu dem Schluss, dass eine allgemeine Impfpflicht wohl verfassungsgemäß sei. Gemäß der umfassenden Begründung des Juristen sind bei der Beurteilung dieser Frage vor allem das Gemeinwohl (u.a. Schutz derer, die sich nicht impfen lassen können, Öffnung der Schulen, Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung etc.) gegen die Rechte des Einzelnen abzuwägen (etwa dem Recht auf körperliche Unversehrtheit).
Der Jurist begründet seine Einschätzung unter anderem mit der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Bezug auf gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten. Da Impfungen nach den Erfahrungen von RKI und STIKO das Risiko schwerer Krankheitsverläufe deutlich senken und die Ansteckungsgefahr erheblich reduzieren, seien Impfungen ein sowohl geeignetes als auch verhältnismäßiges Mittel, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Andere Maßnahmen – Lockdowns, Schulschließungen – hätten sich als wenig erfolgreich gewesen.
Klagen gegen eine Impflicht hätten vermutlich keine aufschiebende Wirkung, so Dr. Sasse. Eine (dauerhaft) auf bestimmte Berufsgruppen beschränkte Impflicht sieht der Jurist kritisch, da in einem solchen Fall lediglich vulnerable Gruppen, aber nicht die Gesellschaft insgesamt beziehungsweise das Gesundheitssystem geschützt werde.