G-BA streicht kassenfinanzierte Behandlung für Raucher
Ob hier ein Zusammenhang besteht oder ob sich einfach mal wieder die Tabaklobby durchgesetzt hat, mag jeder selbst entscheiden: Der „Gemeinsame Bundesausschuss“ – das mächtigste Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitssystem – hat am 15.Okt. die psychotherapeutische Behandlung von schwer kranken Rauchern aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Er missachtet damit die S3 – Leitlinien zur Tabakabhängigkeit und verfügt:
Schwer kranke Raucher haben zukünftig keinen Anspruch mehr auf eine nachweislich wirksame Suchtbehandlung. "Das ist eine versorgungspolitische Fehlentscheidung", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. "Die aktuelle S3-Leitlinie zum schädlichen und abhängigen Tabakkonsum empfiehlt mit der höchsten Empfehlungsstärke eine verhaltenstherapeutische Behandlung von Rauchern. Gerade für schwer abhängige Raucher mit schweren körperlichen Erkrankungen, wie zum Beispiel onkologischen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, muss es deshalb weiter ein kassenfinanziertes Behandlungsangebot geben." Circa 13 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland erfüllt die diagnostischen Kriterien für eine Tabakabhängigkeit. Tabakabhängigkeit zählt zu den psychischen Erkrankungen mit dem höchsten somatischen Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko. Jährlich sterben rund 140.000 Menschen an den Folgen eines langjährigen Tabakkonsums. Jahrelanges Rauchen verkürzt das Leben um durchschnittlich zehn Jahre.
Quelle: www.bptk.de