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Protest erfolgreich aber nicht zu Ende

WartezeitÜber 217.000 Menschen – eine wirklich beachtliche Zahl – hatte die Petition gegen neue Hürden für die Inanspruchnahme einer Psychotherapie unterzeichnet.

Die Reaktion des Gesundheitsministers war, den umstrittenen Passus aus dem TSVG herauszunehmen. An seiner politischen Absicht hält er jedoch fest und will nun diese Regelungen als sog „Omnibus“ im neuen Psychotherapeutenausbildungsgesetz verankern – wo sie eigentlich gar nichts zu suchen haben. Der neue Passus besagt: Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis spätestens zum 31. Juli 2020 in einer Ergänzung der Richtlinie nach Satz 1 Regelungen für eine berufsgruppen-übergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung sowie zur weiteren Förderung der Gruppentherapie und der weiteren Vereinfachung des Gutachterverfahrens.

Und in der Begründung dazu heißt es: „Die Regelung hat das Ziel, eine an dem jeweiligen Bedarf für die Behandlung einer erkrankungsorientierten, zielgenauen, zeitgerechten und passgenauen Versorgung zu etablieren. Durch die Ergänzung in Satz 1 wird klargestellt, dass der G-BA im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinie Regelungen treffen kann, die den Behandlungsbedarf diagnoseorientiert und leitliniengerecht konkretisieren (z.B. Behandlungsumfang und -intensität, Behandlungsart).“
Das klingt vielleicht gut, wird aber den Notwendigkeiten einer patientenzentrierten Psychotherapie nicht gerecht. Der „Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten“ protestiert schon im Vorfeld: „Wir behandeln keine Krankheiten, sondern Störungen mit Krankheitswert, Komorbiditäten sind der Regelfall, und die Patientinnen und Patienten kommen meist mit komplexen oder erst noch zu eruierenden Zielen zu uns. Um nur einige Aspekte zu nennen, die gegen eine solche Störungs- und Diagnose-orientierte Festlegung von Behandlungskontingenten sprechen.“ (Pressemeldung vom 13.03.2019 https://bvvp.de/ )

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