Wir bereiten uns auf das BMG-Rechtsgutachten vor
Ein Ergebnis dieses Zusammenrückens ist, dass wir jetzt gemeinsam mit anderen Heilpraktiker-Verbänden die Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Heilpraktiker-Recht durch einen namhaften Anwalt ideell und finanziell unterstützen.
Weiterhin prüft ein führender Verfassungsrechtler, inwieweit die Grundrechte auf die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ (Art.2 GG), wozu auch die Freiheit der Therapie- und Therapeutenwahl gehört, und die „Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung“ (Art. 12 GG) überhaupt durch neue gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt werden darf.
Gemeinsam mit der „Gesamtkonferenz der Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften“ bereiten wir uns darauf vor, unsere berufliche Existenz und unsere Daseinsberechtigung zu verteidigen: immerhin will ein Großteil der Bevölkerung die Naturheilkunde in Anspruch nehmen, weil sie positive Erfahrungen damit gemacht hat, uns Heilpraktikern vertraut und sich bei uns sicher und gut aufgehoben weiß. Und für die „Heilpraktiker für Psychotherapie“ gilt speziell:
- Sie sind mit über 10.000 Berufsangehörigen in ihren eigenen Praxen tätig mit täglich rund 27.000 Patientenkontakten - d.h. über 9 Mio. Patientenkontakten im Jahr.
- Sie sind deshalb im deutschen Gesundheitswesen unverzichtbar, speziell für die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung.
- Sie bieten schnell Termine an - bei durchschnittlich 20 Wochen Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz.
- Sie entlasten so die gesetzlichen Krankenkassen jährlich um ca. 226 Mio. Euro, da sie nur mit Selbstzahlern arbeiten.
Ziehen Sie mit uns an einem Strang und verbreiten Sie diese Fakten weiter!