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Änderung bei 450-Euro-Kräften

ReformViele von uns haben in ihren Praxen geringfügig Beschäftigte, z.B. Kollegen (zur Vertretung), Hilfen in der Verwaltung, Reinigungskräfte etc. Für sie alle ist der folgende Hinweis bedeutsam:

Seit dem 01. Januar 2019 hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für den Einsatz von sogenannten 450-Euro-Kräften verändert. Seither ist es besonders wichtig, in jedem Fall einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, der explizit eine wöchentliche Arbeitszeit festschreibt. Wenn kein solcher Vertrag besteht, dann geht die Rentenversicherung ab sofort automatisch davon aus, dass ein Vertrag mit 20 Wochenstunden zustande gekommen ist, der in Kombination mit dem dann fälligen Mindestlohn den Rahmen eines „Minijobs“ sprengt. Dies hat zur Folge, dass die bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch vollständig sozialversicherungspflichtig werden.

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