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Anhörung durch das Gesundheitsministerium zum Heilpraktikerrecht

Bereits im August hatten wir schriftlich zum BMG-Rechtsgutachten von Prof. Stock Stellung genommen. Zu einem vertiefenden Gespräch mit der zuständigen Fachabteilung kam es am 15. Nov. in Form einer Video-Anhörung mit 65 Vertreterinnen und Vertretern der verschiedensten Berufs- und Interessenverbände. In der Gesamtkonferenz der HP-Verbände und Fachgesellschaften hatten wir uns gut vorbereitet, so dass wir unsere wichtigsten Punkte zum Rechtsgutachten einheitlich vorbringen konnten:

   - Ausschließlich verfassungsrechtliche Bedenken und keineswegs Verfehlungen der Heilpraktiker (für Psychotherapie) waren der Anlass für die Erstellung des Gutachtens und für eine evtl. Neufassung des Heilkundegesetzes.

   - Vor Einleitung politischer und gesetzlicher Schritte sollte zwingend noch ein empirisches Gutachten über Zahlen, Daten, Fakten zum Beruf des Heilpraktikers (für Psychotherapie) erstellt werden. Erfreulicherweise wurden wir hierzu von den BMG-Referenten noch um konkrete Gesichtspunkte gebeten. Vorschläge, was sinnvollerweise dort alles erfasst werden sollte, haben wir schon nachgereicht.

   - Der Begriff der “Alternativheilkunde“ aus dem Gutachten ist missverständlich und wird dem, was Heilpraktiker (für Psychotherapie) tun, nicht gerecht. Die allermeisten Heilpraktiker für Psychotherapie verwenden mindestens ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren wie Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie, Hypnosetherapie, Systemische Therapie usw. Und sie verwenden darüber hinaus neue lösungsorientierte, kreative und ganzheitliche Methoden.

   - Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat sich seit der wegweisenden Entscheidung des BVerwG 1993 fest etabliert, deckt einen in der Bevölkerung bestehenden Bedarf nach psychotherapeutischer Behandlung ab und ermöglicht damit den Patient:innen, von ihrem Grundrecht der freien Therapie- und Therapeutenwahl Gebrauch zu machen.

   - Dadurch spielt er - gerade in Pandemiezeiten - eine nicht zu unterschätzende Rolle für die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung und kann nach den Aussagen aller 3 Gutachter (Prof. Stock / Prof. Sodan / Dr. Sasse) aus verfassungsrechtlichen Gründen genauso wenig abgeschafft werden, wie der Heilpraktiker insgesamt.

Unser Eindruck war, dass diese Argumente bei den Referenten des BMG angekommen sind. Sie haben ihrerseits betont, dass sie auch der neuen Leitung des Hauses das Gesamtthema “Neureglung des Heilkundebereichs“ vorlegen werden.