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Ergebnisse und Erfolge unserer Briefe an die Bundestagskandidaten

Ergebnisse und Erfolge unserer Briefe an die Bundestagskandidaten

Viele von Ihnen sind unserem Aufruf gefolgt und haben die Bundestagsabgeordneten bzw. – kandidaten angeschrieben und aufgeklärt. Die Rückmeldungen, die wir daraufhin bekommen haben, zeigen, dass das auf jeden Fall ein richtiger Schritt war.

Auf diesem Weg ist es uns gelungen, wenigstens bei einem Teil der Verantwortlichen Aufmerksamkeit und Interesse zu wecken. Sie haben sich von der Polemik und Stimmungsmache des „Münsteraner Kreises“ und anderer Lobbygruppen deutlich distanziert. Und sie haben sich mit unserem Berufsbild und unserer Rolle im Gesundheitssystem auseinandergesetzt. Die politischen Folgerungen, die sie daraus ziehen, sind  z.T. noch sehr vage und gehen – naturgemäß – in unterschiedliche Richtungen. Wir haben Ihnen exemplarisch eine Reihe dieser Stellungnahmen hier zusammengestellt:

Stellungnahmen der Parteien zu unserem Aufklärungsbrief

Bitte machen Sie sich hier Ihr eigenes Bild von der Haltung der Parteien und ihrer Vertreter zur Zukunft der Heilpraktiker (für Psychotherapie) in Deutschland. Wir haben diese Statements bewusst nicht weiter kommentiert und auch die Reihenfolge stellt keine Bewertung dar.

Auf unsere Mails und Briefe hin haben wir nicht nur schriftliche Statements bekommen. Vielmehr sind einige KollegInnen von den Abgeordneten auch zu persönlichen Gesprächen in der Zeit nach der Wahl eingeladen worden! Insgesamt ist es uns gelungen, überhaupt mit unserer Tätigkeit und unseren Anliegen wahrgenommen zu werden.

Wie immer die Wahl ausgeht und wer immer genau dann über die Gesundheitspolitik entscheidet: wir können an die geschaffenen Kontakte anknüpfen – und sollten das auf jeden Fall auch tun. Denn es gibt noch viel Aufklärungsbedarf. So lässt sich aus vielen Statements ablesen, dass ein Teil der Öffentlichkeit glaubt, der Heilpraktiker bewege sich nach seiner Zulassung durch das Gesundheitsamt in einem rechtsfreien Raum und es werde höchste Zeit, deshalb neue Gesetze und Vorschriften zu erlassen. Dabei gelten viele gesetzliche Bestimmungen – wie z.B. das Patientenrechtegesetz -  für uns gleichermaßen wie für die Ärzte und andere Therapeuten. Darüber weiter aufzuklären kann z.B. ein Schwerpunkt bei künftigen Kontakten und Gesprächen sein. Hier nur mal eine kleine Auswahl:

  • Verpflichtung zur Patienteninformation und medizinischen Aufklärung
  • Sicherungsaufklärung (für den therapeutischen Erfolg)
  • Verpflichtung zur wirtschaftlichen Aufklärung
  • Sorgfaltspflicht und sich daraus ergebende Fortbildungspflicht
  • Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht
  • Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht
  • Behandlungsverbote und Kompetenzgrenzen des Heilpraktikers
  • Arztvorbehalt und Weiterverweisungspflicht des Heilpraktikers
  • Heilmittelwerbegesetz und Werbeeinschränkungen
  • Berufshaftpflichtversicherung (gesetzl. schon verankert in Bayern u Brandenburg)

 

Weitere Pflichten ergeben sich aus den Bestimmungen unserer Berufsordnung, die Sie mit Ihrem Beitritt zum VFP auch für sich als verbindlich anerkannt haben. Sie finden die BO hier:

► Berufsordnung für die therapeutisch tätigen Mitglieder im VFP

           

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