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Keine Abmahnwelle nach Inkrafttreten der DSGVO

Abmahnwelle

Die befürchtete Abmahnwelle im Zusammenhang mit der DSVGO ist zum Glück erst einmal ausgeblieben. Das schreiben auch Medien, die sie vor dem 25. Mai angekündigt hatten. Gleichwohl hatte die CDU-Fraktion des Bundestages vor, Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen für ein Jahr auszusetzen, weil bei kleinen und mittleren Unternehmen ungewollte Regelverstöße bei der Umstellung auf den neuen Datenschutz nicht auszuschließen seien, was manche Rechtsanwälte ausnutzen könnten.

Für die SPD hielt deren Bundestagsabgeordneterh Johannes Fechner seiner Kollegin vor, das eigentliche Problem mit missbräuchlichen Abmahnungen nicht lösen, sondern nur Sanktionen befristet aussetzen zu wollen.
„Wir müssen die Anwaltsgebühren deckeln, damit aus Abmahnungen kein Geschäftsmodell werden kann“, forderte der SPD-Politiker. Zudem müsse der sogenannte fliegende Gerichtsstand abgeschafft werden, „damit nicht weit entfernt vom Sitz des Abmahnopfers geklagt werden kann“.
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Das deutsche Abmahnrecht soll vielmehr grundlegend geändert werden, meldete heise-online, was sicher viel vernünftiger ist:
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