Abmahnung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wohl nicht zulässig

„Insgesamt ist bisher allerdings sowieso unklar, ob Unternehmen ihre Konkurrenten wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abmahnen oder verklagen dürfen, wie heise.de schreibt. Eine einheitliche Rechtsprechung gab es dazu in Deutschland bisher nicht. Für Rechtsanwalt Hechler ist die Sache klar: „Verstöße gegen die DSGVO berechtigen Mitbewerber weder zur Abmahnung oder Klageerhebung.“ Unterlassungsansprüche der Wettbewerber seien in der DSGVO als mögliche Rechtsfolgen nicht vorgesehen.“
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