Kursleiter-Qualifikationen bei der Zentralen Prüfstelle Prävention
Die „ZPP“ ist von der Mehrzahl der Krankenkassen beauftragt, die Qualifikation von Seminarleitern zu überprüfen, die z.B. Kurse zum Stressabbau, zum Autogenen Training, zur Progressiven Muskelentspannung usw. geben.
Nur wenn diese Kursleiter bestimmte Kriterien erfüllen, sind die Krankenkassen bereit, deren Teilnehmern anteilig die Kurskosten zu erstatten.
Ab 1. Oktober 2020 sieht der neue Präventionsleitfaden erhebliche Verschärfungen vor – sowohl bei der beruflichen Grundqualifikation eines Kursleiters als auch bei der Zahl der Ausbildungsstunden, die man nachzuweisen hat. Man braucht künftig eine pädagogische / psychologische / medizinische Grundqualifikation, der Heilpraktiker (für Psychotherapie) wird allein schon lange nicht mehr anerkannt – wen wundert’s? Ein Musterprozess eines VFP-Mitglieds, den wir unterstützt haben, konnte das leider auch nicht ändern.
Bis Ende September 2020 gibt es aber einen Bestandsschutz und es reichen für die Weiterbildung zum Kursleiter für Autogenes Training und zur Progressiven Muskelentspannung der Nachweis von jeweils 36 Unterrichtsstunden – danach sind 90 Unterrichtsstunden erforderlich! (Quelle: Präventionsleitfaden von 2018, S. 78ff.)