Massiver Bearbeitungsrückstand bei Corona-Entschädigungen für Freiberufler
Haben auch Sie staatliche Förderungsmittel für finanzielle Ausfälle durch Corona-Beschränkungen beantragt – z.B. durch eine verordnete Quarantäne? Und wie wurden die ausgezahlt – oder warten Sie immer noch?
Laut Freelance-Market gibt es einen massiven Bearbeitungsrückstand bei Corona-Entschädigungen für Freiberufler, besonders weit zurück hinken z.B. Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt, die z.T. noch Anträge aus dem Januar 2021 bearbeiten.
Auf der Webseite https://www.freelance-market.de/ findet man auch aktuelle Neuregelungen zur Corona-Entschädigung:
• Die Entschädigungen gibt es künftig nur für Geboosterte: Die Gesundheitsministerkonferenz beschloss Ende März, dass die Länder ab dem 15. April 2022 nur noch Entschädigungsleistungen an Menschen mit Auffrischungsimpfung zahlen. “Denn mittlerweile hatten alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit und Gelegenheit, ihr Impfangebot sowie eine Auffrischungsimpfung wahrzunehmen”, sagte Gesundheits-Staatssekretär Michael Ranft. “Es stehen Corona-Impfstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung, landesweit werden Impfungen gegen Covid-19 angeboten.”
• Die Gesundheitsämter werden ab dem 1. Mai eine Corona-Isolation weiter anordnen, eine Quarantäne für Kontaktpersonen Infizierter aber nicht mehr.
• Seit Ende Juni 2021 sind Anträge zur Corona-Entschädigung nur noch online möglich.
Quelle: https://www.freelance-market.de/nl/278%E2%86%92Massiver-Bearbeitungsr%C3%BCckstand-bei-Corona-Entsch%C3%A4digungen-f%C3%BCr-Freiberufler
Stand: 30.06.2022