Schadenfall in der Praxis? Sofort Versicherung informieren!
Ausgelöst durch einen aktuellen Fall, bei dem einer Kollegin ein Behandlungsfehler vorgeworfen wurde, und sie zunächst versucht hatte, sich allein dagegen zu wehren, weisen wir noch einmal auf folgende Punkte hin:
a) Sobald Sie anfangen, mit Menschen zu arbeiten (Beratung, Entspannung, Psychotherapie, Seminare etc.), sollten Sie unbedingt vorher eine Berufshaftpflichtversicherung angeschlossen haben. In einigen Bundesländern, z.B. Brandenburg und Bayern, ist das für Heilpraktiker für Psychotherapie inzwischen Pflicht! Auch die Berufsordnung des VFP verpflichtet sie dazu (§ 5 Abs. 5: https://www.vfp.de/verband/berufsordnung.html).
b) Sowie ein Schadenfall eintritt oder von einem Klienten / Patienten behauptet wird, wenden Sie sich sofort an Ihre Haftpflichtversicherung! Das kann der Vorwurf einer Falschberatung oder –behandlung sein. Das kann auch die Anklage einer Staatsanwaltschaft sein. Oder es können Schäden durch Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl sein – wenn man eine Praxisinventarversicherung abgeschlossen hat.
Die Continentale, bei der sehr viele KollegInnen versichert sind, hat jetzt extra eine Email-Adresse eingerichtet, über die Sie einfach Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt bzw. Vorwurf schildern können: