Zum Hauptinhalt springen

News

Impressum-Pflichtangaben: Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Zahl der Pflichtangaben im Impressum einer Webseite vergrößert sich: In Kürze werden alle Wirtschaftsunternehmen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt bekommen. Nach der Mitteilung dieser Nummer muss diese verpflichtend im Impressum angegeben werden – und zwar in der Form entsprechend der amtlichen Mitteilung (z.B. DE123456789-00001). 



Dies gilt auch für alle, die bislang keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hatten. Nicht zulässig ist es, die W-IdNr. im Impressum einfach als USt.-ID zu terminieren und um das Unterscheidungsmerkmal entsprechend zu kürzen. Die W-IdNr. ist nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Betroffene, welche im Zeitpunkt der W-IdNr.-Vergabe noch über keine USt.-ID verfügen, müssen ihr Impressum auf allen Online-Präsenzen also unverzüglich erweitern.

Wirtschaftsidentitätsnummer: Sie können die neue Nummer nirgendwo anfordern und brauchen auch erst dann zu reagieren und sie in Ihr Impressum einfügen, wenn Sie sie von der zuständigen Behörde erhalten haben! Und das kann irgendwann im Laufe des kommenden Jahres sein. 

Stand 14.11.2024