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Aus dem Newsletter 3/2018 von http://www.geld-und-rosen.de

PsychatrieBeitragsermäßigung bei der gesetzlichen Krankenkasse für Selbständige! Zu diesem Thema sind gerade viele unrichtige Informationen im Umlauf.

Beitragsermäßigungen sind möglich für ExistenzgründerInnen mit Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, für Selbstständige die unter 18 Stunden wöchentlich selbstständig sind und nicht mehr als ca. 11.600 € im Jahr zu versteuern haben. Zu diesem Thema sind gerade viele unrichtige Informationen im Umlauf. Beitragsermäßigungen sind möglich für ExistenzgründerInnen mit Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, für Selbstständige die unter 18 Stunden wöchentlich selbstständig sind und nicht mehr als ca. 11.600 € im Jahr zu versteuern haben. Achtung: Sollten diese GründerInnen in einer Partnerschaft oder Ehe leben, mit einer PartnerIn die/der privat krankenversichert ist, zählt deren Einkommen zur Hälfte bei dem/der Selbstständigen mit. Außerdem sind auch noch die Vermögensverhältnisse offen zu legen.

Gründerstipendium NRW
In NRW können Gründer*innen ein Gründungsstipendium beantragen. Es ist möglich 1.000 € monatlich, ein Jahr lang, zum Aufbau des Unternehmens zu erhalten.

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