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BGW-Versicherungsschutz für im beruflichen Feld an Covid Erkrankte

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege meldet: „Versicherte der BGW, die sich im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit SARS-CoV-2 infizieren und an Covid-19 erkranken, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für mögliche Langzeitfolgen und auch, wenn Symptome erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten (Long/Post-Covid). Wichtig ist, dass Erkrankungen frühzeitig gemeldet werden.

Die Erkrankung von versicherten Personen infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Eine Anerkennung kommt bei Personen in Betracht, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektikonsgefahr in ähnlichem Maße ausgesetzt waren.“ Quelle:

https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/service/unfall-berufskrankheit/berufskrankheiten/covid-19-63456

Stand: 02.03.2022

 

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